Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 6

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-6) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 105. Deutsche Ärztetag 2002 in Rostock fordert die Bundesregierung auf, ihre Verantwortung für eine Weiterentwicklung des privatärztlichen Gebührenrechtes endlich wahrzunehmen; die Diskrepanz zwischen aktuellem Leistungsgeschehen in der Medizin und Gebührenverzeichnis der GOÄ wird immer größer. Die letzte GOÄ-Teilnovelle '96 liegt inzwischen sechs Jahre zurück. Bei Inkrafttreten dieser Novelle wurde der Ärzteschaft politisch zugesagt, dass die übrigen Abschnitte des Leistungsverzeichnisses unverzüglich an den Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst werden sollen. Dieser Zusage lag die Erkenntnis zu Grunde, dass die über zwanzig Jahre alten - in Inhalt und Bewertung unzulänglichen Teile der GOÄ - zunehmend zu Fehlinterpretationen, Falschabrechnungen und damit Fehlentwicklungen bis hin zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führen, die die gesamte Ärzteschaft in Misskredit bringen. Die Bundesregierung trägt auf Grund ihres Versäumnisses, das privatärztliche Gebührenrecht zu aktualisieren, eine erhebliche politische Mitverantwortung an dieser - Patient und Arzt und letztlich auch Kostenträgerseite - belastenden Entwicklung.

Die Vorschläge der Bundesärztekammer zur Weiterentwicklung des Gebührenverzeichnisses liegen seit über zehn Jahren vor; sie mussten auf Grund des Zeitablaufs 1998 überprüft werden. Inzwischen sind erneut Aktualisierungen erforderlich, die Zeit- und Kostenaufwand verursachen. Die zahlreichen Eingaben der Bundesärztekammer, endlich die Beratungen über die GOÄ aufzunehmen, haben leider keine politische Resonanz gefunden. Die Ärzteschaft kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Vernachlässigung der Amtlichen Gebührenordnung politisches Kalkül ist, die sich potenzierenden Anwendungsprobleme und Fehlentwicklungen in diesem Bereich zum Anlass für einen radikalen Schnitt im Privatliquidationsbereich zu nehmen.

Der 105. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, endlich ihrer Verantwortung zur Aktualisierung und Weiterentwicklung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte nachzukommen. Wenn das federführende Bundesministerium für Gesundheit selbst die ihm politisch zugewiesene Aufgabe nicht wahrnehmen kann, sollten endlich die Rahmenbedingungen zur Realisierung des Vorschlagsmodells geschaffen werden. Dazu hat der letzte Deutsche Ärztetag 2001 in Ludwigshafen die volle Unterstützung der Ärzteschaft zugesagt und die Voraussetzungen für ein politisches Wirksamwerden des Vorschlagsmodells formuliert; eine weitere Verzögerung und Vernachlässigung des privatärztlichen Gebührenrechtes ist nicht länger hinzunehmen.

Bis zur Realisierung des Vorschlagsmodells wird erneut Zeit verstreichen. Die letzte Anhebung des Punktwertes erfolgte mit der Vierten Änderungsverordnung zur GOÄ zum 1. Januar 1996, und zwar um 3,6 % für einen zurückliegenden Zeitraum von acht Jahren. Seitdem sind erneut sechs Jahre vergangen. Der 105. Deutsche Ärztetag fordert daher eine unverzügliche Anpassung des Punktwertes an die Preis- und Kostenentwicklung.

© 2002, Bundesärztekammer.