ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 6
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer
(Drucksache VI-6) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Der 105. Deutsche Ärztetag 2002 in Rostock fordert die Bundesregierung
auf, ihre Verantwortung für eine Weiterentwicklung des privatärztlichen
Gebührenrechtes endlich wahrzunehmen; die Diskrepanz zwischen
aktuellem Leistungsgeschehen in der Medizin und Gebührenverzeichnis
der GOÄ wird immer größer. Die letzte GOÄ-Teilnovelle
'96 liegt inzwischen sechs Jahre zurück. Bei Inkrafttreten
dieser Novelle wurde der Ärzteschaft politisch zugesagt,
dass die übrigen Abschnitte des Leistungsverzeichnisses unverzüglich
an den Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst werden sollen.
Dieser Zusage lag die Erkenntnis zu Grunde, dass die über
zwanzig Jahre alten - in Inhalt und Bewertung unzulänglichen
Teile der GOÄ - zunehmend zu Fehlinterpretationen, Falschabrechnungen
und damit Fehlentwicklungen bis hin zu staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen führen, die die gesamte Ärzteschaft in
Misskredit bringen. Die Bundesregierung trägt auf Grund ihres
Versäumnisses, das privatärztliche Gebührenrecht
zu aktualisieren, eine erhebliche politische Mitverantwortung
an dieser - Patient und Arzt und letztlich auch Kostenträgerseite
- belastenden Entwicklung.
Die Vorschläge der Bundesärztekammer zur Weiterentwicklung
des Gebührenverzeichnisses liegen seit über zehn Jahren
vor; sie mussten auf Grund des Zeitablaufs 1998 überprüft
werden. Inzwischen sind erneut Aktualisierungen erforderlich,
die Zeit- und Kostenaufwand verursachen. Die zahlreichen Eingaben
der Bundesärztekammer, endlich die Beratungen über die
GOÄ aufzunehmen, haben leider keine politische Resonanz gefunden.
Die Ärzteschaft kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass
die Vernachlässigung der Amtlichen Gebührenordnung politisches
Kalkül ist, die sich potenzierenden Anwendungsprobleme und
Fehlentwicklungen in diesem Bereich zum Anlass für einen
radikalen Schnitt im Privatliquidationsbereich zu nehmen.
Der 105. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf,
endlich ihrer Verantwortung zur Aktualisierung und Weiterentwicklung
der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte nachzukommen.
Wenn das federführende Bundesministerium für Gesundheit
selbst die ihm politisch zugewiesene Aufgabe nicht wahrnehmen
kann, sollten endlich die Rahmenbedingungen zur Realisierung des
Vorschlagsmodells geschaffen werden. Dazu hat der letzte Deutsche
Ärztetag 2001 in Ludwigshafen die volle Unterstützung
der Ärzteschaft zugesagt und die Voraussetzungen für
ein politisches Wirksamwerden des Vorschlagsmodells formuliert;
eine weitere Verzögerung und Vernachlässigung des privatärztlichen
Gebührenrechtes ist nicht länger hinzunehmen.
Bis zur Realisierung des Vorschlagsmodells wird erneut Zeit verstreichen.
Die letzte Anhebung des Punktwertes erfolgte mit der Vierten Änderungsverordnung
zur GOÄ zum 1. Januar 1996, und zwar um 3,6 % für einen
zurückliegenden Zeitraum von acht Jahren. Seitdem sind erneut
sechs Jahre vergangen. Der 105. Deutsche Ärztetag fordert
daher eine unverzügliche Anpassung des Punktwertes an die
Preis- und Kostenentwicklung.
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