ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 7
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer
(Drucksache VI-7) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Der 105. Deutsche Ärztetag 2002 in Rostock lehnt die einseitige
Honorarfestlegung durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
(VDR) für die Erstellung ärztlicher Gutachten als völlig
unakzeptabel ab. Diese Honorarfestlegung des VDR führt -
trotz 5-jährigem Honorarstillstand - zu Einbußen der
Gutachter-Ärzte, weil Vergütungsabsenkungen durch Übernahme
der GOÄ '96 für Sonderleistungen die bescheidene 7,5
%ige Vergütungsanhebung der Gutachten übersteigen. Eine
solch unzulängliche Honorarzuweisung an langjährig erfahrene,
qualifizierte Gutachter, deren fachliche Voten Milliarden im Rehabilitations-
oder Rentenbereich für die Rentenversicherer bewegen, ist
unzumutbar und Sparen an der falschen Stelle. Die einseitige Honorarfestlegung
verstößt zudem gegen die gesetzlichen Vorschriften
des SGB X und stellt eine kartellrechtswidrige Maßnahme
dar.
Der 105. Deutsche Ärztetag fordert eine unverzügliche,
an den hohen Qualifikationsanforderungen und der realen Kostensituation
orientierte Honorarverbesserung für ärztliche Gutachten
im Bereich der Rentenversicherung.
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