Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 7

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-7) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 105. Deutsche Ärztetag 2002 in Rostock lehnt die einseitige Honorarfestlegung durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) für die Erstellung ärztlicher Gutachten als völlig unakzeptabel ab. Diese Honorarfestlegung des VDR führt - trotz 5-jährigem Honorarstillstand - zu Einbußen der Gutachter-Ärzte, weil Vergütungsabsenkungen durch Übernahme der GOÄ '96 für Sonderleistungen die bescheidene 7,5 %ige Vergütungsanhebung der Gutachten übersteigen. Eine solch unzulängliche Honorarzuweisung an langjährig erfahrene, qualifizierte Gutachter, deren fachliche Voten Milliarden im Rehabilitations- oder Rentenbereich für die Rentenversicherer bewegen, ist unzumutbar und Sparen an der falschen Stelle. Die einseitige Honorarfestlegung verstößt zudem gegen die gesetzlichen Vorschriften des SGB X und stellt eine kartellrechtswidrige Maßnahme dar.

Der 105. Deutsche Ärztetag fordert eine unverzügliche, an den hohen Qualifikationsanforderungen und der realen Kostensituation orientierte Honorarverbesserung für ärztliche Gutachten im Bereich der Rentenversicherung.

© 2002, Bundesärztekammer.