ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 8
Auf Antrag von Frau Dr. Hagel (Drucksache VI-8) fasst
der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Aus Kostengründen wollen Verwaltungschefs von Krankenhäusern
studentisches Hilfspersonal gegen stundenweise Vergütung
anstelle von fest angestellten Ärzten als 1. OP-Assistenz
einstellen.
Aus zweierlei Gründen ist dies problematisch:
1. Im Falle einer Schadensersatzklage könnte durchaus die
Karte des Organisationsverschuldens stechen, da ja die 1. Assistenz
im Falle einer kritischen Operationssituation zur Bewältigung
der Komplikation höchst wichtig ist.
2. Während der OP-Assistenz findet kontinuierlich eine Weiterbildung
der Ärzteschaft statt. Nur über diesen Weg kann die
operative Technik vermittelt werden. Nur so kann Routine erlangt
werden, die dann in einer selbstständigen Operationsführung
mündet.
Sollte sich dieses Modell weiter verbreiten, würde dies einen
weiteren Schlag gegen eine qualifizierte Weiterbildung bedeuten.
Die an sich zur Weiterbildung anstehenden approbierten Ärzte
würden so immer mehr nur noch für den Bereitschaftsdienst
herangezogen werden. So könnte zwar dem drohenden EuGH-Urteil
und dem Arbeitszeitgesetz kostengünstig entsprochen werden,
die nachhaltige qualifizierte Weiterbildung der Ärzte würde
aber großen Schaden erleiden.
Mit diesen bezahlten studentischen Aushilfskräften sind
wohlgemerkt nicht die Famulatoren gemeint, die selbstverständlich
nach wie vor höchst begrüßenswert sind.
Der Ärztetag spricht sich gegen diese Praxis aus.
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