Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 12

Der Antrag von Frau Schlang (Drucksache VI-12) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 105. Deutsche Ärztetag fordert die Akademien der Landesärztekammern auf, in Zusammenarbeit mit qualifizierten Referentinnen und Referenten Fortbildungen zum Thema "Umgang und Erkennen von weiblicher Genitalverstümmelung und den möglichen Komplikationen" anzubieten.

Angeregt wird eine Zusammenarbeit mit den Organisationen TERRE DES FEMMES, FORWARD, INTACT und der FIDE-AG der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Alle Ärzte und Ärztinnen in Deutschland, die mit möglicherweise betroffenen oder bedrohten Frauen und Kindern Kontakt haben, werden dazu aufgefordert, die Informationsbroschüre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (entwickelt in Zusammenarbeit mit Terre des Femmes, in fünf Sprachen übersetzt) zu verteilen.

Begründung:

Der Deutsche Ärztetag hat sich 1996 gegen die Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten an der rituellen weiblichen Genitalverstümmelung ausgesprochen. Verwiesen wurde dabei auf die Generalpflichtklausel der Berufsordnung.

Was fehlt ist jedoch eine qualifizierte Information und Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte der verschiedensten Fachrichtungen (Gynäkologie, Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie).

Des weiteren fehlt eine Weitergabe von Information an die möglicherweise betroffenen oder bedrohten Frauen und Kinder. Kenntnisse über die Art der Gesundheitsschädigung und über die Gesetzeslage müssen verbreitet werden. Ärztinnen und Ärzte sollten in ihrer Position als Multiplikatoren vermittelnd tätig werden.

Die Broschüre "Wir schützen unsere Töchter - Aufklärungsbroschüre zum Thema Genitalverstümmelung für in Deutschland lebende Migrantinnen" kann über Terre des Femmes e. V. oder über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bezogen werden.

© 2002, Bundesärztekammer.