Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 16

Der Antrag von Frau Dr. Schleu (Drucksache VI-16) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Vorstand der BÄK wird gebeten die Thematik aufzuarbeiten und zu prüfen:

Der Deutsche Ärztetag möge sich umgehend Kenntnis verschaffen über die Zielsetzungen der laufenden Verhandlungen zur weiteren Liberalisierung von Dienstleistungen im Rahmen des GATS (General Agreement on Trade in Services) der Welthandelsorganisation WTO, soweit sie die Krankenversorgung in der BRD gefährden.

Der Deutsche Ärztetag möge sich mit allem ihm zu Gebote stehenden Nachdruck dafür einsetzen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung in der BRD durch GATS jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen wird.

Dienstleistungen, die zur Daseinsfürsorge (neben Gesundheitsversorgung auch Bildung und Wasserversorgung) dienen, müssen von der Liberalisierung grundsätzlich ausgenommen werden, d. h., sie dürfen nicht dem freien Fluss der Marktkräfte ausgesetzt und staatlicher Regulierung entzogen werden, wie es das GATS derzeit vorsieht.

Begründung:

Entsprechend der letzten WHO-Verhandlungsrunde im November 2001 in Katar müssen alle beteiligten Länder (141 Staaten und die EU) bis Juni 2002 ihre Liberalisierungsforderungen formulieren und bis Ende März 2003 ihre eigenen Liberalisierungsangebote vorlegen.

Die Verhandlungsentwürfe der EU-Kommission wurden bisher dem Parlament nicht zugestellt, wohl aber den Wirtschaftsverbänden (dies mit der Bitte um Kommentar). Welche Forderungen der deutschen Wirtschaft bisher vorliegen, ist nicht bekannt. Laut Angaben der WTO gibt es jedoch keinen Dienstleistungsbereich, der a priori aus den Verhandlungen ausgeschlossen bleibt. Die Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Der bisherige Verlauf lässt darauf schließen, dass Forderungen der Industrie berücksichtigt bzw. übernommen werden. Es besteht die Gefahr, dass auf WTO-Ebene Entschlüsse gefasst werden, die über Jahre bindend sind, ohne dass die Öffentlichkeit und auch die Ärzteschaft davon erfahren hat und ohne dass parlamentarisch darüber beraten worden wäre.

Es ist davon auszugehen, dass potentielle Folgen bereits erfolgter und möglicher weiterer Liberalisierung bisher nicht bedacht, erforscht und bekannt sind. Laut einer "Kleinen Anfrage" an den Bundestag von mehreren MdBs vom März 2002 gibt es lediglich eine Entschließung des Europäischen Parlaments bezüglich der "genauen und vergleichbaren Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen zur Liberalisierung der Leistungen der Daseinsfürsorge". Danach sei klarzustellen, dass die WTO-Regeln das Recht der Mitgliedsstaaten, die Leistungen der Daseinsfürsorge zu reglementieren, nicht beeinträchtigen dürfen. Konsequenzen zur Umsetzung dieser Entschließung gibt es offenbar nicht. Dagegen gibt es eindeutige Hinweise, dass industrielle Anbieter medizinischer Produkte und Dienstleistungen im In- und Ausland bereits dabei sind, den mit GATS entstehenden liberalisierten sehr lukrativen Dienstleistungsmarkt unter sich aufzuteilen. Die deutsche Ärzteschaft hat darüber bisher keine Informationen erhalten und somit ihre Position in versorgungsrelevanten Bereichen nicht einbringen können.

Auch die anstehenden Veränderungen im deutschen Gesundheitssystem im Zusammenhang mit DRGs und DMP sind dazu angetan, unsere Gesundheitsversorgung im Sinne eines liberalisierten Marktes "marktgerecht" zu machen. Deshalb müssen die Auswirkungen von DRGs und DMP auf die Sicherstellung einer adäquaten Versorgung von der Ärzteschaft sorgfältig analysiert und validiert werden. Einer möglichen Gefährdung der Versorgung durch GATS muss unbedingt entgegengewirkt werden.

© 2002, Bundesärztekammer.