Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VI - 24

Der Antrag von Dr. Ottmann (Drucksache VI-24) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, den Gedanken eines Publizitätsgesetzes für die pharmazeutische Industrie nachhaltig in die gesundheitspolitische Diskussion mit der Bundesregierung einzubringen. Zweck eines solchen Gesetzes soll die Herstellung der Öffentlichkeit bei Zuwendungen der pharmazeutischen Industrie an Ärzte, Krankenhäuser, ärztliche Vereinigungen, Praxisnetze, Selbsthilfegruppen etc. sein. Dabei kann es der politischen Diskussion überlassen bleiben, in welcher Form und Aggregation diese Daten veröffentlicht werden und ob diese voll umfänglich durch den Gesetzgeber festgelegt werden sollen oder ob sich der Gesetzgeber darauf beschränken kann, einen Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie mit einer jährlichen Erklärung der Unternehmen vorzuschreiben, dass sich die Industrie an diesen Kodex hält und die Angaben vollständig gemacht wurden.

Der Präsident der Bundesärztekammer möge den nächsten Deutschen Ärztetag in seinem Bericht über die Ergebnisse informieren.

Begründung:

Die Ärzteschaft hat eine Schlüsselrolle für den Umsatz der pharmazeutischen Industrie inne, eines boomenden Industriezweiges mit Umsatzrenditen bis zu 30%. Dass in diesem Zusammenhang versucht wird, mit offenen oder verdeckten Zuwendungen Einfluss zu nehmen, liegt auf der Hand. Durch entsprechende Strafverfahren ist bekannt geworden, dass dabei auch Machenschaften mit eindeutig kriminellem Charakter im Sinne des Strafrechts vorkommen. Dass dies nur die "Spitze des Eisbergs" darstellt, behaupten - mit großem politischen Echo - Organisationen wie "Transparency International".

Die Vorschriften der ärztlichen Berufsordnung zur Sicherung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten sind angesichts des hier wirksamen Kräfteverhältnisses ein schwacher Hebel.

Vorbild für die vorgeschlagene Regelung ist das derzeit in der politischen Beratung befindliche "Transparenz- und Publizitätsgesetz", das Verhaltensstandards für deutsche Aktiengesellschaften sichern soll. Eine "Publizitätslösung" erscheint marktwirtschaftlichen Aspekten konformer als die von Bundesministerin Schmidt erwogene Schaffung einer zusätzlichen Überwachungsbürokratie ("nationaler Arzneimittelinspekteur").

© 2002, Bundesärztekammer.