BESCHLUSSANTRAG VI - 24
Der Antrag von Dr. Ottmann (Drucksache VI-24) wird
zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Der Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer
auf, den Gedanken eines Publizitätsgesetzes für die
pharmazeutische Industrie nachhaltig in die gesundheitspolitische
Diskussion mit der Bundesregierung einzubringen. Zweck eines solchen
Gesetzes soll die Herstellung der Öffentlichkeit bei Zuwendungen
der pharmazeutischen Industrie an Ärzte, Krankenhäuser,
ärztliche Vereinigungen, Praxisnetze, Selbsthilfegruppen
etc. sein. Dabei kann es der politischen Diskussion überlassen
bleiben, in welcher Form und Aggregation diese Daten veröffentlicht
werden und ob diese voll umfänglich durch den Gesetzgeber
festgelegt werden sollen oder ob sich der Gesetzgeber darauf beschränken
kann, einen Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie mit
einer jährlichen Erklärung der Unternehmen vorzuschreiben,
dass sich die Industrie an diesen Kodex hält und die Angaben
vollständig gemacht wurden.
Der Präsident der Bundesärztekammer möge den nächsten
Deutschen Ärztetag in seinem Bericht über die Ergebnisse
informieren.
Begründung:
Die Ärzteschaft hat eine Schlüsselrolle für den
Umsatz der pharmazeutischen Industrie inne, eines boomenden Industriezweiges
mit Umsatzrenditen bis zu 30%. Dass in diesem Zusammenhang versucht
wird, mit offenen oder verdeckten Zuwendungen Einfluss zu nehmen,
liegt auf der Hand. Durch entsprechende Strafverfahren ist bekannt
geworden, dass dabei auch Machenschaften mit eindeutig kriminellem
Charakter im Sinne des Strafrechts vorkommen. Dass dies nur die
"Spitze des Eisbergs" darstellt, behaupten - mit großem
politischen Echo - Organisationen wie "Transparency International".
Die Vorschriften der ärztlichen Berufsordnung zur Sicherung
der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit
mit Dritten sind angesichts des hier wirksamen Kräfteverhältnisses
ein schwacher Hebel.
Vorbild für die vorgeschlagene Regelung ist das derzeit
in der politischen Beratung befindliche "Transparenz- und
Publizitätsgesetz", das Verhaltensstandards für
deutsche Aktiengesellschaften sichern soll. Eine "Publizitätslösung"
erscheint marktwirtschaftlichen Aspekten konformer als die von
Bundesministerin Schmidt erwogene Schaffung einer zusätzlichen
Überwachungsbürokratie ("nationaler Arzneimittelinspekteur").
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