BESCHLUSSANTRAG VI - 25
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG VI - 25a
Der Antrag und Änderungsantrag von Dr. Weiss
(Drucksache VI-25 und Drucksache VI-25a) werden zur weiteren Beratung
an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
§ Drucksache VI-25:
Erwerb und Vermittlung von Kenntnissen über die Erkennung
von Mobbingerkrankungen sollte fachübergreifendes Fortbildungsthema
werden.
Begründung:
Der tiefgreifende gesellschaftliche Wandel, auch der Wandel in
allen Leistungsbereichen des Gesundheitssystems, hat neue Krankheitsbilder
wie Mobbingerkrankungen hervorgebracht. Mobbingerkrankungen erleiden
Patientinnen und Patienten, Mobbingerkrankungen erleiden Ärztinnen
und Ärzte.
Bei der Erkennung und Wahrnehmung von Mobbingerkrankungen sind
Ärztinnen und Ärzte in Doppelfunktion gefordert, sie
können einerseits Behandler und andererseits Betroffene sein.
Die Ergebnisse einer Mobbingumfrage im Jahr 2001 unter den Ärztinnen
und Ärzten der Sächsischen Landesärztekammer zeigen,
dass 73 % der Ärztinnen und Ärzte, die an der Umfrage
teilgenommen haben, eine Fortbildung für dringlich halten.
Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat sich im April 2000
in einem Urteil wie folgt festgelegt: "Mobbing ist ..., ...
die fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende,
der Anfeindung und Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise,
die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten,
von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich
ist und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht
oder andere ebenso geschützten Rechte, wie die Ehre oder
die Gesundheit des Betroffenen verletzt ..." (Thüringer
Landesarbeitsgericht, AZ.: 5 Sa 403/00, Auszug aus dem Urteil
vom 10. April 2000).
Mobbing ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, bei dem Ärztinnen
und Ärzte Therapeuten als auch Betroffene sein können.
Es besteht dringender Fortbildungsbedarf in der Vermittlung von
Kenntnissen über Mobbingerkrankungen.
§ Drucksache VI-25a:
Die Zeilen 1 und 2 von Antrag VI-25 sollen wie folgt lauten:
Erwerb und Vermittlung von Kenntnissen über die Erkennung
von Mobbingerkrankungen und deren Therapie muss von den Landesärztekammern
fachübergreifend in das Fortbildungsprogramm aufgenommen
werden.
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