Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VI - 25
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG VI - 25a

Der Antrag und Änderungsantrag von Dr. Weiss (Drucksache VI-25 und Drucksache VI-25a) werden zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

§ Drucksache VI-25:

Erwerb und Vermittlung von Kenntnissen über die Erkennung von Mobbingerkrankungen sollte fachübergreifendes Fortbildungsthema werden.

Begründung:

Der tiefgreifende gesellschaftliche Wandel, auch der Wandel in allen Leistungsbereichen des Gesundheitssystems, hat neue Krankheitsbilder wie Mobbingerkrankungen hervorgebracht. Mobbingerkrankungen erleiden Patientinnen und Patienten, Mobbingerkrankungen erleiden Ärztinnen und Ärzte.

Bei der Erkennung und Wahrnehmung von Mobbingerkrankungen sind Ärztinnen und Ärzte in Doppelfunktion gefordert, sie können einerseits Behandler und andererseits Betroffene sein. Die Ergebnisse einer Mobbingumfrage im Jahr 2001 unter den Ärztinnen und Ärzten der Sächsischen Landesärztekammer zeigen, dass 73 % der Ärztinnen und Ärzte, die an der Umfrage teilgenommen haben, eine Fortbildung für dringlich halten.

Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat sich im April 2000 in einem Urteil wie folgt festgelegt: "Mobbing ist ..., ... die fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung und Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich ist und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützten Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzt ..." (Thüringer Landesarbeitsgericht, AZ.: 5 Sa 403/00, Auszug aus dem Urteil vom 10. April 2000).
Mobbing ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, bei dem Ärztinnen und Ärzte Therapeuten als auch Betroffene sein können. Es besteht dringender Fortbildungsbedarf in der Vermittlung von Kenntnissen über Mobbingerkrankungen.

§ Drucksache VI-25a:

Die Zeilen 1 und 2 von Antrag VI-25 sollen wie folgt lauten:

Erwerb und Vermittlung von Kenntnissen über die Erkennung von Mobbingerkrankungen und deren Therapie muss von den Landesärztekammern fachübergreifend in das Fortbildungsprogramm aufgenommen werden.

© 2002, Bundesärztekammer.