Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 28neu
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 28neu-a

Der Antrag von Frau Dr. Drexler-Gormann (Drucksache VI-28neu) und der Änderungsantrag von Dr. Bicker (Drucksache VI-28neu-a) werden zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

§ Drucksache VI-28neu:

Der Vorstand der Bundesärztekammer fordert die Kassenverbände, Bürgerinnen und Bürger auf, die Einkommen im unteren Einkommensdrittel und für Frauen, die ergänzende Sozialhilfe beziehen, jegliche Selbstbeteiligung an präventiven oder kurativen Gesundheitsleistungen aufzuheben.

Begründung:

Frauenarmut ist in den alten und neuen Bundesländern zu einem relevanten gesellschaftlichem Problem geworden:

Am untersten Ende der Skala der Einkommen stehen sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern die Einkommen der alleinerziehenden Mütter sowie die der alleinlebenden Frauen im Alter von 60 und mehr Jahren.

Von den 1997 2,89 Millionen Menschen, die Sozialhilfe erhielten, lag der Frauenanteil mit 56 % über dem der Männer. Dies entspricht aufgerundet 1,62 Millionen Frauen; das durchschnittliche Alter der Hilfebedürftigen war 31,2 Jahre.

28,3 % der Sozialhilfeempfängerinnen waren alleinerziehende Frauen. Die durchschnittliche Bezugsdauer der Sozialhilfe betrug 25,5 Monate; überdurchschnittlich lange waren mit 38 Monaten alleinstehende Frauen auf Sozialhilfe angewiesen.

Ein Einkommen von weniger als 40 % des Durchschnittseinkommens wird als strenge Einkommensarmut definiert; 50 % des Durchschnittseinkommens werden als mittleres Armutspotential angegeben. Die Armutsrate für Frauen nach der 50 % Armutsgrenze ist von 1985 bis 1995 in den alten Bundesländern von 11,9 % auf 14 % angestiegen; in den neuen Bundesländern betrug sie 1979 nur 3,6 % und stieg allein bis 1995 auf 11,8 % an.

Besonders betroffen sind außerdem Arbeitslose, Personen mit Hauptschulabschluss und vor allem die Gruppe der 0- bis 15-jährigen (immerhin 21,8 bzw. 19,7 %), was auf die zunehmend kritische Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verweist.

Die zunehmende Selbstbeteilung der Bevölkerung an Gesundheitsleistungen ist so hoch, dass nicht erwartet werden kann, dass diese Gruppen von Frauen das Geld für solche Selbstbeteiligungsmodelle aufbringen können.

Dies muss zwangsläufig zu einem schlechteren Gesundheitsstatus des beschriebenen Bevölkerungsanteils führen, auch wenn der zurzeit noch nicht statistisch erfassbar ist.

§ Drucksache VI-28neu-a:

Der Antrag VI-28neu soll wie folgt geändert werden:

1. Zeile: statt "Frauen" neu "Bürgerinnen und Bürger"

3. Zeile: statt "Frauen" neu "diejenigen", die

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