ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 28neu
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 28neu-a
Der Antrag von Frau Dr. Drexler-Gormann (Drucksache
VI-28neu) und der Änderungsantrag von Dr. Bicker (Drucksache
VI-28neu-a) werden zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
§ Drucksache VI-28neu:
Der Vorstand der Bundesärztekammer fordert die Kassenverbände,
Bürgerinnen und Bürger auf, die Einkommen im unteren Einkommensdrittel
und für Frauen, die ergänzende Sozialhilfe beziehen, jegliche
Selbstbeteiligung an präventiven oder kurativen Gesundheitsleistungen
aufzuheben.
Begründung:
Frauenarmut ist in den alten und neuen Bundesländern zu einem
relevanten gesellschaftlichem Problem geworden:
Am untersten Ende der Skala der Einkommen stehen sowohl in den
alten als auch in den neuen Bundesländern die Einkommen der
alleinerziehenden Mütter sowie die der alleinlebenden Frauen
im Alter von 60 und mehr Jahren.
Von den 1997 2,89 Millionen Menschen, die Sozialhilfe erhielten,
lag der Frauenanteil mit 56 % über dem der Männer. Dies
entspricht aufgerundet 1,62 Millionen Frauen; das durchschnittliche
Alter der Hilfebedürftigen war 31,2 Jahre.
28,3 % der Sozialhilfeempfängerinnen waren alleinerziehende
Frauen. Die durchschnittliche Bezugsdauer der Sozialhilfe betrug
25,5 Monate; überdurchschnittlich lange waren mit 38 Monaten
alleinstehende Frauen auf Sozialhilfe angewiesen.
Ein Einkommen von weniger als 40 % des Durchschnittseinkommens
wird als strenge Einkommensarmut definiert; 50 % des Durchschnittseinkommens
werden als mittleres Armutspotential angegeben. Die Armutsrate für
Frauen nach der 50 % Armutsgrenze ist von 1985 bis 1995 in den alten
Bundesländern von 11,9 % auf 14 % angestiegen; in den neuen
Bundesländern betrug sie 1979 nur 3,6 % und stieg allein bis
1995 auf 11,8 % an.
Besonders betroffen sind außerdem Arbeitslose, Personen mit
Hauptschulabschluss und vor allem die Gruppe der 0- bis 15-jährigen
(immerhin 21,8 bzw. 19,7 %), was auf die zunehmend kritische Lebenssituation
von Kindern und Jugendlichen verweist.
Die zunehmende Selbstbeteilung der Bevölkerung an Gesundheitsleistungen
ist so hoch, dass nicht erwartet werden kann, dass diese Gruppen
von Frauen das Geld für solche Selbstbeteiligungsmodelle aufbringen
können.
Dies muss zwangsläufig zu einem schlechteren Gesundheitsstatus
des beschriebenen Bevölkerungsanteils führen, auch wenn
der zurzeit noch nicht statistisch erfassbar ist.
§ Drucksache VI-28neu-a:
Der Antrag VI-28neu soll wie folgt geändert werden:
1. Zeile: statt "Frauen" neu "Bürgerinnen und
Bürger"
3. Zeile: statt "Frauen" neu "diejenigen",
die
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