Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 31

Auf Antrag von Dr. Lindhorst, Frau Dr. Beck (Drucksache VI-31) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 105. Deutsche Ärztetag fordert, dass - wie in vielen anderen Berufsfeldern - die Teilnahme an externen Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verbesserung des medizinischen Kenntnisstandes auch vom Träger der Weiterbildungsstätte bzw. Arbeitgeber nach abgeschlossener Weiterbildung gefördert wird. Dies betrifft sowohl die Freistellung bzw. den Zeitausgleich bei Fort-/Weiterbildung an Feiertagen oder am Wochenende als auch die Übernahme der Kosten.

Begründung:

Weiter- und Fortbildung (z. B. Zertifizierung, Rezertifizierung) werden zwar zunehmend von Seiten der Politik und Kostenträger gefordert, es fehlt jedoch an vorgesehener Vergütung der Maßnahmen von Seiten der Kostenträger im Gesundheitswesen. Um diese einfordern zu können, muss zunächst der Arbeitgeber diese Kosten entstehen zu lassen und vergüten.

Zumindest der überwiegende Anteil der ärztlichen Weiter- und Fortbildung kommt direkt dem Arbeitgeber zugute:
- adäquater Kenntnisstand der Mitarbeiter bei der kurzen Halbwertszeit medizinischen Wissens, z. B. durch Kongressbesuche,
- Angebot bewährter Techniken auch für neue, darin vorher noch nicht eingearbeitete Mitarbeiter, z. B. Notarztwesen, Ultraschall, Strahlenschutzkurse,
- Erwerb von Kenntnissen in neuen Techniken, Zusatzbezeichnungen und Spezialisierungen, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit genutzt werden.

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