Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VI - 33

Der Antrag von PD Dr. Dr. Dietrich (Drucksache VI-33) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Nach dem Transfusionsgesetz ist die Ärzteschaft für die Überwachung qualitätssichernder Maßnahmen in der Transfusionsmedizin verantwortlich. Gemäß Hämotherapierichtlinien haben die Qualitätsbeauftragten in Form einer Selbstverpflichtungserklärung der zuständigen Landesärztekammer die richtlinienkonforme Durchführung der Qualitätssicherung ihrer Institution zu melden. Diese Meldung sollte erstmals zum 31. Dezember 2001 erfolgen. Dieses Verfahren wird von den einzelnen Landesärztekammern sehr unterschiedlich gehandhabt. Der Vorstand der Bundesärztekammer wird deshalb gebeten, einen zusammenfassenden Bericht über die Ergebnisse der Selbstverpflichtungserklärungen bis zum Herbst 2002 vorzulegen. Dieser Bericht sollte auch Lösungsvorschläge enthalten, wie in Institutionen ohne Selbstverpflichtungserklärung bzw. Erklärungen mit gravierenden Mängeln die Qualitätssicherung verbessert werden kann. Dieser Bericht wird die Arbeit der Qualitätsbeauftragten und Transfusionsverantwortlichen unterstützen und verbessern.

© 2002, Bundesärztekammer.