BESCHLUSSANTRAG VI - 33
Der Antrag von PD Dr. Dr. Dietrich (Drucksache VI-33)
wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Nach dem Transfusionsgesetz ist die Ärzteschaft für
die Überwachung qualitätssichernder Maßnahmen
in der Transfusionsmedizin verantwortlich. Gemäß Hämotherapierichtlinien
haben die Qualitätsbeauftragten in Form einer Selbstverpflichtungserklärung
der zuständigen Landesärztekammer die richtlinienkonforme
Durchführung der Qualitätssicherung ihrer Institution
zu melden. Diese Meldung sollte erstmals zum 31. Dezember 2001
erfolgen. Dieses Verfahren wird von den einzelnen Landesärztekammern
sehr unterschiedlich gehandhabt. Der Vorstand der Bundesärztekammer
wird deshalb gebeten, einen zusammenfassenden Bericht über
die Ergebnisse der Selbstverpflichtungserklärungen bis zum
Herbst 2002 vorzulegen. Dieser Bericht sollte auch Lösungsvorschläge
enthalten, wie in Institutionen ohne Selbstverpflichtungserklärung
bzw. Erklärungen mit gravierenden Mängeln die Qualitätssicherung
verbessert werden kann. Dieser Bericht wird die Arbeit der Qualitätsbeauftragten
und Transfusionsverantwortlichen unterstützen und verbessern.
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