ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 35
Auf Antrag von Dr. Fuchs (Drucksache VI-35) fasst
der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag lehnt Anweisungen von Kostenträgern
an Ärztinnen und Ärzten ab, den Bezug von ärztlich
verordneten Hilfsmitteln für Patienten und Unfallversicherte
auf einen Lieferanten zu beschränken.
Begründung:
Eine Vereinbarung zwischen Kostenträger und Lieferant bildet
ein systemwidriges Kartell, dient weder der Qualität der
Versorgung noch der Wirtschaftlichkeit und schafft Bürokratie
in der Arztpraxis.
Bei 30 Unfallversicherungsträgern und über 300 gesetzlichen
Krankenkassen muss bei abgeschlossenen Einzelversorgungsverträgen
nach der hierfür notwendigen EU-Weiterausschreibung das Chaos
ausbrechen. Dies ist der Einstieg in das Einkaufsmodell.
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