Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 35

Auf Antrag von Dr. Fuchs (Drucksache VI-35) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag lehnt Anweisungen von Kostenträgern an Ärztinnen und Ärzten ab, den Bezug von ärztlich verordneten Hilfsmitteln für Patienten und Unfallversicherte auf einen Lieferanten zu beschränken.

Begründung:

Eine Vereinbarung zwischen Kostenträger und Lieferant bildet ein systemwidriges Kartell, dient weder der Qualität der Versorgung noch der Wirtschaftlichkeit und schafft Bürokratie in der Arztpraxis.

Bei 30 Unfallversicherungsträgern und über 300 gesetzlichen Krankenkassen muss bei abgeschlossenen Einzelversorgungsverträgen nach der hierfür notwendigen EU-Weiterausschreibung das Chaos ausbrechen. Dies ist der Einstieg in das Einkaufsmodell.

© 2002, Bundesärztekammer.