ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 37
Der Antrag von Frau Dr. Kramer und Dr. Lippross (Drucksache
VI-37) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Eine grundsätzliche geschlechtsdifferente Erhebung und Veröffentlichung
der Gesundheitsdaten im Sinne des Gender Mainstreaming wird befürwortet
mit dem Ziel, geschlechtsspezifische Prävalenz und Inzidenz
von Erkrankungen besser erforschen und behandeln zu können.
Begründung:
Bei Gesundheit aber insbesondere auch bei Krankheit spielen nicht
nur medizinische Aspekte eine Rolle, sondern auch die soziale Situation
und geschlechtsbedingt verschiedene Wahrnehmungen und Bedürfnisse.
Männer und Frauen unterscheiden sich erheblich hinsichtlich
ihres Krankheitsbewusstseins, ihres Verhaltens und ihrer sozialen
Rahmenbedingungen. Eine nach Geschlecht differenzierte Sichtweise
im Gesundheitswesen dient einer effektiveren und bedarfsgerechteren
Gesundheitsversorgung.
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