ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 39
Der Antrag von Dr. Fleischmann, Frau Löber-Kraemer,
Frau Dr. Schleu, Dr. Bodenstein, Frau Dr. Bühren, Frau Goterath
und Dr. Hutterer (Drucksache VI-39) wird zur weiteren Beratung an
den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Vorstand der Bundesärztekammer möge bei der Novellierung
der (Muster-) Weiterbildungsordnung im Fachbereich Psychotherapie
Sorge dafür tragen, dass auch weiterhin Haus- und Fachärzte
berufsbegleitend eine psychotherapeutische Weiterbildung erlangen
können, die den Zugang zur Richtlinienpsychotherapie gewährleistet.
Angesichts vieler Erkrankungen, zu deren Diagnostik und Behandlung
neben der psychotherapeutischen die ärztlich-somatische Kompetenz
erforderlich ist, muss dieser wichtige Versorgungsbereich gemeinsam
mit der psychosomatischen Grundversorgung neben der zukünftigen
Fachgebietspsychotherapie erhalten bleiben.
Begründung:
Psychotherapie ist unverzichtbarer originärer Bestandteil
ärztlicher Krankenbehandlung. Da bei vielen Erkrankungen
neben psychotherapeutischen Maßnahmen auch somatische Diagnostik
und Behandlungen (z. B. Pharmakotherapie) erforderlich sind, darf
auf die ärztliche Kompetenz in diesem Feld nicht verzichtet
werden.
Derzeit werden bereits nur noch 20 % der mit den Krankenkassen
abgerechneten psychotherapeutischen Leistungen von Ärzten
erbracht.
Wenn der genannte Bereich wegfällt, wird sich dieser Anteil
weiter drastisch verringern und bestehende Versorgungsengpässe
werden sich weiter verschärfen.
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