Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 39

Der Antrag von Dr. Fleischmann, Frau Löber-Kraemer, Frau Dr. Schleu, Dr. Bodenstein, Frau Dr. Bühren, Frau Goterath und Dr. Hutterer (Drucksache VI-39) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Vorstand der Bundesärztekammer möge bei der Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung im Fachbereich Psychotherapie Sorge dafür tragen, dass auch weiterhin Haus- und Fachärzte berufsbegleitend eine psychotherapeutische Weiterbildung erlangen können, die den Zugang zur Richtlinienpsychotherapie gewährleistet. Angesichts vieler Erkrankungen, zu deren Diagnostik und Behandlung neben der psychotherapeutischen die ärztlich-somatische Kompetenz erforderlich ist, muss dieser wichtige Versorgungsbereich gemeinsam mit der psychosomatischen Grundversorgung neben der zukünftigen Fachgebietspsychotherapie erhalten bleiben.

Begründung:

Psychotherapie ist unverzichtbarer originärer Bestandteil ärztlicher Krankenbehandlung. Da bei vielen Erkrankungen neben psychotherapeutischen Maßnahmen auch somatische Diagnostik und Behandlungen (z. B. Pharmakotherapie) erforderlich sind, darf auf die ärztliche Kompetenz in diesem Feld nicht verzichtet werden.

Derzeit werden bereits nur noch 20 % der mit den Krankenkassen abgerechneten psychotherapeutischen Leistungen von Ärzten erbracht.
Wenn der genannte Bereich wegfällt, wird sich dieser Anteil weiter drastisch verringern und bestehende Versorgungsengpässe werden sich weiter verschärfen.

© 2002, Bundesärztekammer.