ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 42
Auf Antrag von Dr. Hülskamp und Frau Dr. Huber
(Drucksache VI-42) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, unverzüglich eine lückenlose
(täglich, über 24 Stunden) Dokumentation der ärztlichen
Arbeitszeit in Krankenhäusern anzuordnen. Hierfür sollen
geeignete EDV-Systeme verwendet werden.
Begründung:
- Noch immer wird das Arbeitszeitgesetz in den meisten Kliniken
ignoriert und mit Füßen getreten, indem häufig
über die Höchstgrenze von 10 Stunden pro Tag gearbeitet
und im Anschluss an Bereitschaftsdienste weitergearbeitet wird.
- Pausen werden weder gegeben noch als solche erfasst.
- Wochenendvisiten - ohne Dokumentation der Arbeitszeit und Bezahlung
- sind in vielen Kliniken immer noch die Regel. Gleichzeitig werden
Übergabezeiten an Wochenenden und an Wochenfeiertagen nicht
erfasst.
- Die tariflich vorgegebenen Arbeitszeiten müssen exakt dokumentiert
sein, damit Ansprüche geltend gemacht werden können.
- Tarifliche Arbeitszeitmodelle, die sowohl dem Arbeitszeitgesetz
als auch dem EuGH-Urteil gerecht werden, erfordern eine lückenlose
und zeitnahe Dokumentation.
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