Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VI - 43

Auf Antrag von Frau Dr. Drexler-Gormann (Drucksache VI-43) beschließt der 105. Deutsche Ärztetag:

Der Vorstand der Bundesärztekammer setzt sich im Rahmen anstehender gesetzlicher Regelungen für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik ein.

Begründung:

Eine Auswertung der zwischen 1993 und 2000 in 26 PID-Zentren Europas, der USA und Australiens erhobenen Zahlen haben ergeben, dass es bei insgesamt 886 Paaren, die sich zu einer PID entschlossen, zu 123 Geburten kam; das entspricht einem Anteil von 14 %.

Zur Überprüfung der Präimplantationsdiagnostik war darüber hinaus in 132 Fällen eine pränatale Diagnostik im 3. Schwangerschaftsmonat durchgeführt worden, bei der Fehldiagnosen und Schädigungen des Embryos festgestellt wurden, die mit der Präimplantationsdiagnostik vorher nicht erfasst worden waren und entsprechende Schwangerschaftsabbrüche zur Folge hatten.

So verständlich und beachtenswert der Wunsch von Eltern mit genetischer Vorbelastung auf ein gesundes Kind ist, kann die Präimplantationsdiagnostik nicht als gesellschaftlich akzeptiertes Verfahren zur Lösung des Problems angesehen werden.

Der Hauptzweck dieser diagnostischen Methode vor Einpflanzung des Embryos in den Uterus ist ausschließlich die Selektion und das Verfahren ist immer mit der Tötung embryonalen menschlichen Lebens, nämlich dem, was nicht als gesund oder als wünschenswert definiert wird, verbunden. Inzwischen sind weltweit mehrere Fälle bekannt, wo mit Hilfe der PID Schwangerschaften mit dem Ziel herbeigeführt wurden, kranke Geschwisterkinder zu heilen. In Indien wird zzt. versucht, durch eine entsprechende Gesetzgebung die Geschlechterauswahl durch Präimplantationsdiagnostik zu verhindern.

Diese Beispiele zeigen, dass die Einwände der Kritiker der Präimplantationsdiagnostik, nämlich grundlegender Wertewandel und Paradigmenwechsel in der Reproduktionsmedizin mit schwerwiegenden gesellschaftlichen Auswirkungen, berechtigt sind.

Die Pränataldiagnostik ermöglicht auch jetzt schon jedem Paar mit genetischer Vorbelastung, gesunde von kranken Kindern mit hoher Sicherheit zu unterscheiden. Wenn auch der mögliche Schwangerschaftsabbruch eine erhebliche psychische Belastung für die betroffene Frau darstellt, so hat sie doch zumindest die Chance, sich für oder gegen ein krankes Kind zu entscheiden. Die Präimplantationsdiagnostik erlaubt diese Entscheidung nicht mehr; als krank oder nicht wünschenswert definierte Embryonen werden unweigerlich selektiert.

© 2002, Bundesärztekammer.