ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 48
Der Antrag von Frau Dr. Goesmann und Frau Dr. Robin-Winn
(Drucksache VI-48) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Um Gewaltopfern, insbesondere von Gewalt im häuslichen Umfeld
betroffenen Frauen und Kindern, wirksam und langfristig helfen zu
können, müssen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
1) Das Thema "Häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder"
muss (verstärkt) in den Curricula der ärztlichen Aus-/Weiter-
und Fortbildung Berücksichtigung finden und interdisziplinärer
Pflichtunterrichtsstoff werden.
2) Die Ärztekammern der Länder erstellen und verteilen
(z. B. über ihre Bezirksstellen) Informationsmaterialien sowohl
für von Gewalt Betroffene als auch für behandelnde Ärztinnen
und Ärzte, die in den in Frage kommenden Ambulanzen und Praxen
ausgelegt werden können.
3) Die mit Gewaltopfern konfrontierten Ärztinnen und Ärzte
in Klinik und Praxis erhalten darüber hinaus Materialien zur
gerichtsverwertbaren medizinischen Dokumentation und zu sozialen
und psychotherapeutischen Hilfsmöglichkeiten, um Patientinnen
adäquat weiterleiten zu können.
Der niedersächsische Arbeitskreis "Häusliche Gewalt",
der sich aus Vertreterinnen des Niedersächsischen Ministeriums
für Frauen, Arbeit und Soziales, der Medizinischen Hochschule
Hannover, der Landesvereinigung für Gesundheit, der AOK und
der Psychotherapeutenkammer sowie der Ärztekammer Niedersachsen
zusammensetzt, stellt gerne seine bisher erarbeiteten Materialien
den anderen Landesärztekammern zur Verfügung.
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