Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 48

Der Antrag von Frau Dr. Goesmann und Frau Dr. Robin-Winn (Drucksache VI-48) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Um Gewaltopfern, insbesondere von Gewalt im häuslichen Umfeld betroffenen Frauen und Kindern, wirksam und langfristig helfen zu können, müssen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

1) Das Thema "Häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder" muss (verstärkt) in den Curricula der ärztlichen Aus-/Weiter- und Fortbildung Berücksichtigung finden und interdisziplinärer Pflichtunterrichtsstoff werden.

2) Die Ärztekammern der Länder erstellen und verteilen (z. B. über ihre Bezirksstellen) Informationsmaterialien sowohl für von Gewalt Betroffene als auch für behandelnde Ärztinnen und Ärzte, die in den in Frage kommenden Ambulanzen und Praxen ausgelegt werden können.

3) Die mit Gewaltopfern konfrontierten Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis erhalten darüber hinaus Materialien zur gerichtsverwertbaren medizinischen Dokumentation und zu sozialen und psychotherapeutischen Hilfsmöglichkeiten, um Patientinnen adäquat weiterleiten zu können.

Der niedersächsische Arbeitskreis "Häusliche Gewalt", der sich aus Vertreterinnen des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales, der Medizinischen Hochschule Hannover, der Landesvereinigung für Gesundheit, der AOK und der Psychotherapeutenkammer sowie der Ärztekammer Niedersachsen zusammensetzt, stellt gerne seine bisher erarbeiteten Materialien den anderen Landesärztekammern zur Verfügung.

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