BESCHLUSSANTRAG VI - 58
Der Antrag von Dr. Jonitz, Dr. Thierse und Frau Dr.
Bunge (Drucksache VI-58) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand
der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 105. Deutsche Ärztetag nimmt die Richtlinie zur Beurteilung
der persönlichen Eignung eines Arztes / einer Ärztin
zur Leitung der Weiterbildung gemäß §§ 8
Abs. 2, 10 Abs. 1 Ziffer 1 WbO der Ärztekammer Berlin zur
Kenntnis und empfiehlt den Gremien der Bundesärztekammer
und der Landesärztekammern, entsprechende Regelungen für
ihren Bereich zu beschließen.
Begründung:
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer hat die Richtlinie
am 15. Mai 2002 mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschlossen.
Sie stellt die Grundlage dar, die persönliche Eignung zur
Befugnis besser als bisher zu beurteilen und die soziale Kompetenz
von Weiterbildern im ambulanten und stationären Bereich zu
fördern.
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