BESCHLUSSANTRAG VI - 77
Der Antrag von Dipl.-Med. Michaelis, Frau Dr. Beck
und Dr. Wesser (Drucksache VI-77) wird zur weiteren Beratung an
den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird gebeten, von den
Bundesländern die Wahrnehmung ihrer Verantwortung für
die Krankenhäuser als Ort der Fort- und Weiterbildung einzufordern.
Eine gesetzliche Pflicht der Krankenhausträger zur Unterstützung
der Weiterbildung von Ärzten soll in den Landeskrankenhausgesetzen
begründet werden.
Begründung:
Mit der Einführung des DRG-Systems ist die Qualität
der ärztlichen Weiterbildung erheblich gefährdet.
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