BESCHLUSSANTRAG VI - 78
Der Antrag von Dr. Junker und Dr. Oberschelp (Drucksache
VI-78) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Anträge sollten bis 14 Tage vor dem Deutschen Ärztetag
eingereicht sein und an die Delegierten zur Kenntnis verschickt
werden. Dies betrifft insbesondere Anträge des Vorstandes,
"Leitanträge" und Anträge über eine Seite.
Akute Anträge sollten eine Seite nicht überschreiten.
Begründung:
Akut eingereichte, z. T. mehrere Seiten lange Anträge sind
unzumutbar und oft nicht sachgerecht zu beurteilen. Lange Gedankengänge
können auch früher formuliert werden.
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