BESCHLUSSANTRAG VI - 79
Der Antrag von Dr. Dietz und Dr. Kaplan (Drucksache
VI-79) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Befähigungsnachweise können sich nur auf Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden beziehen, können nicht diagnosebezogen
sein und müssen dem arbeitsteiligen Charakter der Weiterbildungsordnung
sowie der Gliederung der Versorgungsbereiche Rechnung tragen.
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