ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 81
Der Antrag von Dr. Peters (Drucksache VI-81) wird
in zweiter Lesung zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Bessere Zusammenarbeit der Partner im Gesundheitswesen
Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, die
gesetzlichen Grundlagen für eine bessere Zusammenarbeit der
Partner im Gesundheitswesen zu schaffen: Es sollen in den Aufsichtsräten
der Krankenkassen Vertreter der verfassten Ärzteschaft mit
Stimm- und ggf. Vetorecht bei bestimmten Entscheidungen vertreten
sein, wie z. B. Durchführung und Finanzierung von Gesundheits-
und Werbekampagnen, Bau von Verwaltungsgebäuden. Umgekehrt
sollen Vertreter der Krankenkassen in den Aufsichtsräten
von Gesundheitsanbietern (Krankenhausketten, Medikamentenherstellern,
Bundes-KV) mit gleichen Rechten mitwirken. Im Falle eines Vetos
muss dann die zuständige Landesregierung als Aufsichtsbehörde
die strittige Entscheidung zu Wahrung der Interessenslage der
Bevölkerung regeln.
Begründung:
So ist besser gewährleistet, dass
- Krankenkassen die von der Bevölkerung erhaltenen Mittel
für die eigentliche Aufgabenstellung, die Finanzierung der
Leistungsanbieter im Gesundheitswesen, möglichst ungeschmälert
einsetzt und die Krankenkassenbürokratie in Grenzen hält,
- dass Krankenhäuser finanzierbare Strukturen für eine
angemessene Patientenversorgung vorhalten,
- ein besseres Verständnis zwischen Kassenärztlichen
Vereinigungen und Krankenkassen erreicht wird.
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