ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I -
1a
Von: Dr. Lorenzen
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Streichung des Spiegelstrichs auf Seite 4 unter Ziffer 1 (vorletzter
Spiegelstrich)
Streichung des Absatzes "Selbstbehalte mit Steuerungsfunktion......."
Begründung:
Selbstbehalte sind verkappte Beitragserhöhungen für Kranke.
Dies trifft vorwiegend chronisch Kranke, die sowieso zu den ärmeren
Schichten der Bevölkerung gehören. Sie haben keine Steuerungsfunktion
und dienen der Verschleierung einer Kostenerhöhung des Beitrages.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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