ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG II
- 1a
Von: Prof. Griebenow
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Auf Seite 1, 6. Spiegelstrich, den 1. Satz
streichen: "Eine ausschließlich .... wird abgelehnt."
stattdessen: "Eine die individuelle Situation des einzelnen
Patienten berücksichtigende klinische Medizin setzt die ad
hoc Verfügbarkeit der Evidenz aus klinischen Studien im alltäglichen
Behandlungsprozess voraus."
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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