Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP III: Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin

BESCHLUSSANTRAG III - 9

Von: Frau Schlang

als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 105. Deutsche Ärztetag fordert die Landesärztekammern auf, die Alterssicherungsordnungen der Versorgungswerke dahingehend zu modifizieren, dass für die Dauer der Ausfallzeiten durch Kindererziehung fiktive Beitragszahlungen in Höhe des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten im betreffenden Jahr angerechnet werden.


Begründung:

Inzwischen haben zwar alle ärztlichen Versorgungswerke eine Kinderbetreuungszeit, die bei der Berechnung der durchschnittlichen Steigerungszahl berücksichtigt wird, eingeführt, allerdings werden für die Dauer der Ausfallzeiten durch Kindererziehung immer noch keine fiktiven Beitragszahlungen angerechnet, wie es in der gesetzlichen Rentenversicherung üblich ist. Versicherungsmathematische Argumente dürfen nicht länger die Schlechterstellung von Frauen oder Männern, die Erziehungsaufgaben wahrnehmen, rechtfertigen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

© 2002, Bundesärztekammer.