Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP IV: Zukunft der hausärztlichen Versorgung

BESCHLUSSANTRAG IV - 5

Von: Dr. Knoblauch von Hatzbach, Dr. von Römer, Dr. Scherf, Dr. Fabian

als Delegierte der Landesärztekammer Hessen, der Bayerischen Landesärzte-kammer, der Ärztekammer Hamburg, der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Deutsche Ärztetag beschließt gemäß Auftrag des 104. Deutschen Ärztetages eine zweigliedrige integrierte Struktur für die Weiterbildung zum
- Facharzt für Allgemeine und Innere Medizin
und
- darauf aufsetzende Schwerpunkte in der Inneren Medizin
auf der Basis des vorgestellten Konvergenzmodelles des Berufsverbandes Deutscher Internisten und der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin welches auf Grund der gemeinsamen Inhalte der Allgemeinmedizin und der Inneren Medizin als Rahmen für die Ausgestaltung des neuen Gebietes in Vorbereitung der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung im Jahre 2003 dienen soll.

Begründung:

Das Konvergenz-Modell erfüllt folgende Kriterien:
· Hohe Durchlässigkeit (Quereinstieg und Rückoption) einschließlich der Anrechenbarkeit von Weiterbildung in anderen Gebieten
· Größtmögliche Flexibilität bei der Entscheidung für die jeweilige Arztqualifikation
· Sicherstellung der Krankenversorgung und der Weiterbildung in den internistischen Abteilungen der Krankenhäuser
· Erfüllung der Forderung nach stärkerer internistischen Prägung der hausärztlichen Versorgung
· Ausreichende Qualifikationsmöglichkeit durch zur Weiterbildung geeignete Stellen im stationären und ambulanten Bereich
· Entfall der derzeit notwendigen Kursweiterbildung in der Allgemeinmedizin
· Vermeidung der Inländerdiskriminierung
Kompatibilität mit dem europäischen Arztrecht

Weitere Begründung mündlich.

ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN

© 2002, Bundesärztekammer.