BESCHLUSSANTRAG IV - 5
Von: Dr. Knoblauch von Hatzbach, Dr. von Römer, Dr. Scherf,
Dr. Fabian
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen, der Bayerischen
Landesärzte-kammer, der Ärztekammer Hamburg, der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der Deutsche Ärztetag beschließt gemäß Auftrag
des 104. Deutschen Ärztetages eine zweigliedrige integrierte
Struktur für die Weiterbildung zum
- Facharzt für Allgemeine und Innere Medizin
und
- darauf aufsetzende Schwerpunkte in der Inneren Medizin
auf der Basis des vorgestellten Konvergenzmodelles des Berufsverbandes
Deutscher Internisten und der Deutschen Gesellschaft für Innere
Medizin welches auf Grund der gemeinsamen Inhalte der Allgemeinmedizin
und der Inneren Medizin als Rahmen für die Ausgestaltung des
neuen Gebietes in Vorbereitung der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung
im Jahre 2003 dienen soll.
Begründung:
Das Konvergenz-Modell erfüllt folgende Kriterien:
· Hohe Durchlässigkeit (Quereinstieg und Rückoption)
einschließlich der Anrechenbarkeit von Weiterbildung in anderen
Gebieten
· Größtmögliche Flexibilität bei der
Entscheidung für die jeweilige Arztqualifikation
· Sicherstellung der Krankenversorgung und der Weiterbildung
in den internistischen Abteilungen der Krankenhäuser
· Erfüllung der Forderung nach stärkerer internistischen
Prägung der hausärztlichen Versorgung
· Ausreichende Qualifikationsmöglichkeit durch zur Weiterbildung
geeignete Stellen im stationären und ambulanten Bereich
· Entfall der derzeit notwendigen Kursweiterbildung in der
Allgemeinmedizin
· Vermeidung der Inländerdiskriminierung
Kompatibilität mit dem europäischen Arztrecht
Weitere Begründung mündlich.
ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN
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