BESCHLUSSANTRAG IV - 8
Von: Dr. Wimmer, Dr. Stöckle, Dr. von Knoblauch zu Hatzbach
als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer und der Landesärztekammer
Hessen
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Das Modell der Bundesärztekammer wird abgelehnt, da es die
sozialrechtliche Konsequenz hat, dass nach § 73 SGB V zukünftige
Internisten, die zwangsweise einen Schwerpunkt erwerben müssen,
nur noch im fachärztlichen Versorgungsbereich tätig werden
können.
Somit entsteht ein Versorgungsmonopol der Allgemeinmedizin in der
Niederlassung.
ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN
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