Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP IV: Zukunft der hausärztlichen Versorgung

BESCHLUSSANTRAG IV - 8

Von: Dr. Wimmer, Dr. Stöckle, Dr. von Knoblauch zu Hatzbach

als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer und der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Das Modell der Bundesärztekammer wird abgelehnt, da es die sozialrechtliche Konsequenz hat, dass nach § 73 SGB V zukünftige Internisten, die zwangsweise einen Schwerpunkt erwerben müssen, nur noch im fachärztlichen Versorgungsbereich tätig werden können.

Somit entsteht ein Versorgungsmonopol der Allgemeinmedizin in der Niederlassung.

ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN

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