BESCHLUSSANTRAG IV - 13
Von: Dr. Simon
als Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
1) Für die Teilnahme an der Hausärztlichen Versorgung
werden nur Ärzte zugelassen, die nach dem Weiterbildungsmodell
der Bundesärztekammer eine Facharzt-Anerkennung als Facharzt
für Allgemeinmedizin/Hausärztliche Medizin erhalten haben.
2) Die bisherige Weiterbildungsordnung mit der Anerkennung als
Facharzt für Innere Medizin bleibt unverändert bestehen.
Die Weiterbildung zum Schwerpunkt-Internisten schließt sich
an.
3) Der Facharzt für Innere Medizin kann nur dann an der Hausärztlichen
Versorgung teilnehmen, wenn er nach dem Bundesärztekammermodell
entsprechende Weiterbildungsinhalte und Prüfungen absolviert
hat.
ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN
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