Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP IV: Zukunft der hausärztlichen Versorgung

BESCHLUSSANTRAG IV - 16

Von: Dr. Ikonomidis

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Ein Beschluss zum Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer zur hausärztlichen Versorgung bzw. Weiterbildung in seiner derzeitigen Form wird auf den 106. Deutschen Ärztetag vertagt.

Begründung:

1. Kurz vor der Bundestagswahl vom 22.09.2002 kann man weder die politische noch die berufspolitische, geschweige denn die wissenschaftliche Notwendigkeit für eine Änderung der Weiterbildung der Internisten vor allem in Richtung Reduktion sowohl der Weiterbildungszeit wie auch der Einschränkung ihres Betätigungsfeldes erkennen.
2. Weder die Weiterbildung zu einem "Facharzt" der avisierten Form noch die Patientenversorgung in den nach dieser Reform zu erwartenden "internistischen" Abteilungen kann sichergestellt werden, weil es an Fachleitern und aber auch an Assistenten mangeln werde.
3. Der 105. Deutsche Ärztetag wird davor gewarnt, voreilig und unter irgendwelchen nicht stichhaltigen Argumenten der traditionsreichen Institution Deutsche Innere Medizin zu schaden, weil er damit der Gesamtmedizin einen nicht wiedergutzumachenden Rückzug in die Bedeutungslosigkeit aufzwingt. Man sollte eher an eine Verbesserung der Weiterbildung zum Internisten, durch z.B. eine Verlängerung der Weiterbildungszeit, vor allem für den Spezialisten, denken.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

© 2002, Bundesärztekammer.