ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 11
Von: Frau C. Schlang
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Der 105. Deutsche Ärztetag setzt sich für eine Aufwertung
ärztlicher Fort- und Weiterbildung ein. Damit sind folgende
Forderungen verbunden:
Weiterbildungsveranstaltungen müssen entweder innerhalb der
Arbeitszeit stattfinden oder aber durch Freizeitausgleich abgegolten
werden. Für Fortbildungsveranstaltungen muss der Arbeitgeber
die ärztlichen Angestellten fünf Arbeitstage pro Jahr
freistellen (entspricht etwa drei Prozent der Arbeitszeit).
Pflichtveranstaltungen im Sinne der Weiterbildungsordnungen sind
über die Kammerbeiträge von der Gesamtärzteschaft
zu finanzieren. Damit wird erreicht, dass die finanziell sehr unterschiedliche
Belastung der einzelnen Facharztweiterbildungen nicht die oder der
Einzelne trägt und damit der Sinn einzelner Veranstaltungen
und die Höhe der Kosten hinterfragt wird.
Darüber hinaus sollte kontinuierliche Fortbildung nicht nur
für Niedergelassene verbindlich eingeführt werden. An
den Kosten der Fortbildung sollte im Gegensatz zur Weiterbildung
und wie in anderen Berufsgruppen üblich der Arbeitgeber beteiligt
werden. Für jede Fortbildungsveranstaltung gibt es eine bestimmte
Anzahl von Punkten. Der Preis der Fortbildungsveranstaltung orientiert
sich an der Punktzahl. Jede Ärztin/jeder Arzt muss jährlich
eine bestimmte Punktzahl vorweisen und der Arbeitgeber ist verpflichtet,
zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen bis zum Erreichen der
vorgeschriebenen Mindestpunktzahl zu erstatten (unabhängig
davon, ob die Maßnahme seiner Meinung nach sinnvoll ist oder
nicht). Bei Nichterfüllen der Fortbildungspflicht drohen für
beide Seiten Sanktionen.
Begründung: mündlich
ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG
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