Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP VI:Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 11

Von: Frau C. Schlang

als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 105. Deutsche Ärztetag setzt sich für eine Aufwertung ärztlicher Fort- und Weiterbildung ein. Damit sind folgende Forderungen verbunden:

Weiterbildungsveranstaltungen müssen entweder innerhalb der Arbeitszeit stattfinden oder aber durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Für Fortbildungsveranstaltungen muss der Arbeitgeber die ärztlichen Angestellten fünf Arbeitstage pro Jahr freistellen (entspricht etwa drei Prozent der Arbeitszeit).

Pflichtveranstaltungen im Sinne der Weiterbildungsordnungen sind über die Kammerbeiträge von der Gesamtärzteschaft zu finanzieren. Damit wird erreicht, dass die finanziell sehr unterschiedliche Belastung der einzelnen Facharztweiterbildungen nicht die oder der Einzelne trägt und damit der Sinn einzelner Veranstaltungen und die Höhe der Kosten hinterfragt wird.

Darüber hinaus sollte kontinuierliche Fortbildung nicht nur für Niedergelassene verbindlich eingeführt werden. An den Kosten der Fortbildung sollte im Gegensatz zur Weiterbildung und wie in anderen Berufsgruppen üblich der Arbeitgeber beteiligt werden. Für jede Fortbildungsveranstaltung gibt es eine bestimmte Anzahl von Punkten. Der Preis der Fortbildungsveranstaltung orientiert sich an der Punktzahl. Jede Ärztin/jeder Arzt muss jährlich eine bestimmte Punktzahl vorweisen und der Arbeitgeber ist verpflichtet, zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen bis zum Erreichen der vorgeschriebenen Mindestpunktzahl zu erstatten (unabhängig davon, ob die Maßnahme seiner Meinung nach sinnvoll ist oder nicht). Bei Nichterfüllen der Fortbildungspflicht drohen für beide Seiten Sanktionen.

Begründung: mündlich

ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG

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