ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 17
Von: Dr. E. Schubert
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Der 105. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die
Bestimmungen des § 95 Abs. 7 SGB V, nach denen die Berechtigung
zur vertragsärztlichen Tätigkeit mit dem 68. Lebensjahr
endet, zu novellieren.
Begründung:
Der Deutsche Ärztetag ist immer für die Liberalisierung
des Vertragsarztrechtes und der Zulassungsbestimmungen eingetreten.
Nur wenige Ärzte sind interessiert, nach Eintritt des Rentenalters
mit 65 Jahren ihre Tätigkeit fortzusetzen. Es gibt keinen zwingenden
Grund, diese freiberufliche Tätigkeit des Arztes einzuschränken
nachdem die Versicherten eine freie Arztwahl haben.
In der Bundesrepublik sind im Augenblick bereits über 500
hausärztliche Praxen nicht mehr zu besetzen. Dieser Versorgungsnotstand
wird in naher Zukunft durch das Ausscheiden aus Altersgründen
von ca. 30% der derzeitigen Vertragsärzte erheblich verschärft.
Eine Aufhebung sichert die Versorgung der Bevölkerung, ermöglicht
einen kontinuierlichen Übergang und erleichtert dem ärztlichen
Nachwuchs die Praxisübernahme
ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN
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