Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP VI:Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 23 neu

Von: Frau Haus

als Delegierte der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag lehnt eine Verknüpfung von Honorarsteigerung und Therapieeinsparungen (z. B. Arzneimittelverordnungen) als unärztlich ab.

Begründung:

Der Deutsche Ärztetag beobachtet mit Sorge, dass in der Vertragsgestaltung der Selbstverwaltung Bonusregelungen Einzug halten, die Einsparungen bei der Arzneimittelverordnung mit Honorarzuschlägen belohnen. Der Deutsche Ärztetag lehnt aus ethischen Gründen Regelungen ab, die Ärzte

verführen könnten, durch Einsparmaßnahmen bei bisher für notwendig gehaltenen Verordnungen am Patienten ihre eigenen Honorare zu verbessern.

ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN

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