ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 23 neu
Von: Frau Haus
als Delegierte der Ärztekammer Nordrhein
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Der Deutsche Ärztetag lehnt eine Verknüpfung von Honorarsteigerung
und Therapieeinsparungen (z. B. Arzneimittelverordnungen) als unärztlich
ab.
Begründung:
Der Deutsche Ärztetag beobachtet mit Sorge, dass in der Vertragsgestaltung
der Selbstverwaltung Bonusregelungen Einzug halten, die Einsparungen
bei der Arzneimittelverordnung mit Honorarzuschlägen belohnen.
Der Deutsche Ärztetag lehnt aus ethischen Gründen Regelungen
ab, die Ärzte
verführen könnten, durch Einsparmaßnahmen bei bisher
für notwendig gehaltenen Verordnungen am Patienten ihre eigenen
Honorare zu verbessern.
ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN
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