Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP VI:Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 40

Von: Dr. Koch

als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

"Die Anforderung, nach der sich der Fortbildungsveranstalter im Rahmen des vom 102. Deutschen Ärztetag beschlossenen Fortbildungszertifikat der Ärztekammern zu verpflichten hat, nach Möglichkeit eine Anwesenheitsliste zu führen (Drucksache II-I), die dann nach gängiger Praxis der jeweiligen Ärztekammer zuzuleiten ist, wird ersatzlos gestrichen.

Begründung:

Die Verpflichtung zur Führung einer Anwesenheitsliste stellt für Veranstalter von Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere bei denen eine große Zahl von Teilnehmern zu verzeichnen ist, einen hohen administrativen (und damit finanziellen) Aufwand dar, ohne dass in der Praxis die der jeweiligen Ärztekammer zuzuleitende Teilnehmerliste (bis auf die Zahl der Teilnehmer an der Fortbildungsmaßnahme) von der Ärztekammer auch genutzt werden kann. (Problem: handschriftliche und größtenteils unvollständige Personenangaben). Eine Verpflichtung zur Führung und Zuleitung der Teilnehmerliste an die Ärztekammer ohne praktische Konsequenzen ist sinnlos.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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