ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 40
Von: Dr. Koch
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
"Die Anforderung, nach der sich der Fortbildungsveranstalter
im Rahmen des vom 102. Deutschen Ärztetag beschlossenen Fortbildungszertifikat
der Ärztekammern zu verpflichten hat, nach Möglichkeit
eine Anwesenheitsliste zu führen (Drucksache II-I), die dann
nach gängiger Praxis der jeweiligen Ärztekammer zuzuleiten
ist, wird ersatzlos gestrichen.
Begründung:
Die Verpflichtung zur Führung einer Anwesenheitsliste stellt
für Veranstalter von Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere
bei denen eine große Zahl von Teilnehmern zu verzeichnen ist,
einen hohen administrativen (und damit finanziellen) Aufwand dar,
ohne dass in der Praxis die der jeweiligen Ärztekammer zuzuleitende
Teilnehmerliste (bis auf die Zahl der Teilnehmer an der Fortbildungsmaßnahme)
von der Ärztekammer auch genutzt werden kann. (Problem: handschriftliche
und größtenteils unvollständige Personenangaben).
Eine Verpflichtung zur Führung und Zuleitung der Teilnehmerliste
an die Ärztekammer ohne praktische Konsequenzen ist sinnlos.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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