BESCHLUSSANTRAG VI - 44
Von: Frau Dr. Drexler-Gormann
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der Vorstand der Bundesärztekammer nimmt Beratungen über
den in den Heilberufsgesetzen verankerten Ausschluss von beamteten
Ärztinnen und Ärzten von der Berufsgerichtsbarkeit mit
dem Ziel auf, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen einer
einheitlichen Unterstellung aller Angehörigen unter die Berufsgerichtsbarkeit
der Landesärztekammern zu schaffen.
Begründung:
1. Kammerangehörige, die als Beamte einer Disziplinargerichtsbarkeit
unterliegen sind in den Heilberufsgesetzen der Länder von der
Berufsgerichtsbarkeit ausgenommen, das heißt, sie unterliegen
der Disziplinargerichtsbarkeit ihres Dienstherrn, des Innenministers.
Dieses Obrigkeitsstaatliche Relikt ist in den meisten anderen europäischen
Ländern zu Gunsten einer einheitlichen berufsständischen
Gerichtsbarkeit abgeschafft worden.
2. Die Änderungen in den Heilberufsgesetzen der Länder
sind ein komplexer Prozess, dessen Bearbeitung und Einleitung arbeitsaufwendig
ist. Ein Beschluss des DÄT, dass der Vorstand diesen Weg einschlagen
möge, ist daher für die Arbeit des Vorstandes wünschenswert
und hilfreich.
3. Eine einheitliche Unterstellung aller Ärztinnen und Ärzte
unter die Berufsgerichtsbarkeit der Kammer ist
- sachlich geboten, da alle Ärzte, auch Beamte, die gleichen
in der Berufsordnung niedergelegten Pflichten haben und Verstöße
gegen die Pflichten auch gleich bewertet geahndet werden müssen,
- kollegial geboten, um Gewissenskonflikte von beamteten Ärztinnen
und Ärzten zu vermeiden, wenn sie disziplinar rechtlich bewährte
Vorschriften und Anordnungen befolgen müssen (oder sich dagegen
zur Wehr setzen), die gegen die Vorschriften der Berufsordnung verstoßen,
- standespolitisch geboten, um Schaden für das Ansehen der
Ärzteschaft durch einheitliche und konsequente Behandlung von
Fehlverhalten abzuwehren,
- politisch geboten, um die Harmonisierung von Rechtsvorschriften
in Europa voranzutreiben.
ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG
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