Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP VI:Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 50

Von: Frau Dr. Drexler-Gormann, Frau Dr. Löber-Götze, Frau C.Schlang

als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 105. Deutsche Ärztetag stellt fest, dass gerade im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten unabhängige Patientenberatung nötiger ist denn je.
Wir fordern die Bereitstellung weiteren Geldmittel, um unabhängige Patientenberatung langfristig und flächendeckend in Deutschland zu gewährleisten.

Der 105. Deutsche Ärztetag fordert:

- Die langfristige Bereitstellung weiterer Finanzmittel, beispielsweise durch die Kostenträger, um unabhängige Beratung der Patientinnen und Patienten flächendeckend und auf lange Sicht zu gewährleisten.
- Als unabhängig und vertrauenswürdig werden u.a. Verbraucherzentralen und Gesundheitsläden angesehen, aber auch andere Akteure wie etwa Selbsthilfegruppen sind in dieser Hinsicht einzubeziehen.

Begründung:

Die modellhafte Förderung von Einrichtungen unabhängiger Patientenberatung gemäß § 65 b, SGB V ist gut angelaufen, demnächst werden die Modellprojekte evaluiert. Zu bedauern ist, dass nicht flächendeckend - also nicht überall - und nicht zu allen relevanten Themen beraten wird. Außerdem sind die Projekte zeitlich befristet und enden im Jahr 2004.

Patientinnen und Patienten sind häufig rat- und hilflos und wünschen unabhängige Stellen, die ihnen Wege aufzeigen, die sie gehen können. Eine solche Beratung können die beteiligten Akteure, auch wenn man eine verbesserte Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten voraussetzt, aufgrund von Interessenkonflikten nicht gewährleisten.

Auch in Bezug auf die Einführung der Disease-Management-Programme, bei denen die Kostenträger und die Leistungserbringer eigene Interessen verfolgen und eine unabhängige Beratung durch die Akteure nicht erfolgen kann, ist es wichtig, den Patientinnen und Patienten eine vertrauenswürdige Beratung zukommen zu lassen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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