BESCHLUSSANTRAG VI - 56
Von: Frau Dr. Müller-Dannecker
als Delegierte der Ärztekammer Berlin
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird gebeten bis zum nächsten
Deutschen Ärztetag Überlegungen anzustellen, um zu gewährleisten,
dass Mitglieder der Landesärztekammergremien, die für
die Zertifizierung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zuständig
sind, unabhängig von der diese Veranstaltungen unterstützenden
Industrie sind.
Begründung:
Fortbildungsveranstaltungen sind ein wesentlicher Bestandteil der
persönlichen fachlichen Fortbildung von Ärzten. Durch
sie werden Verhaltensweisen bei der Behandlung von Krankheiten und
dem Einsatz von Medikamenten in großem Maße beeinflusst.
In der Öffentlichkeit ist eine Debatte über die Seriosität
von Forschung und Verbreitung innovativer Forschungsergebnisse in
Gang gekommen. Immer wieder bekannt gewordene gefälschte Forschungsergebnisse
untergraben das Vertrauen der Kollegen und der Öffentlichkeit
in die Unabhängigkeit der Ärzte und der Forschung.
Versuchte Einflussnahme von Dritten auf den Inhalt von Fortbildungen
kommt bekanntermaßen vor und wird zunehmend als Problem erkannt.
So dokumentierte das renommierte Journal of Medicine im November
2000, dass von 47 befragten Fachzeitschriften in den USA nur 20
von ihren Autoren forderten, ihre Beziehungen zur Industrie offen
zu legen und forderte dringend strengere Richtlinien. Andererseits
muss bereits jetzt auf größeren Fachkongressen in den
USA jeder Vortragende seine finanziellen Beziehungen vorher offen
legen, und die entsprechende Information wird veröffentlicht.
Die Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen führt zu
einem Anreiz für die Kollegen, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen
ebenso wie zu der Notwendigkeit der kritischen Beurteilung der Fortbildungsinhalte.
Es ist zu erwarten, dass es bei Ablehnung von Anträgen zur
Zertifizierung zu Konflikten kommen wird. Zum Schutz der zertifizierenden
Kollegen und zur Erhaltung des Ansehens der Ärzteschaft in
der Öffentlichkeit ist es unerlässlich, durch größtmögliche
Transparenz Misstrauen bezüglich ihrer Unabhängigkeit
gar nicht erst aufkommen zu lassen.
ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG
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