TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

1. Tag: Dienstag, 20. Mai 2003 Nur Nachmittagssitzung

Dr. Windhorst, Westfalen-Lippe:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Vorstand! Ich spreche zum Antrag I-1 vom Vorstand der Bundesärztekammer. Unter 2.IV. steht etwas zu der vorgesehenen institutionellen Öffnung der Krankenhäuser. Ich halte es für ganz wichtig, in diesem Zusammenhang Flagge zu zeigen. Ich möchte insofern vom Vorstand eine Änderung erbitten. Dort steht:

Die im Gesetz-Entwurf vorgesehene institutionelle Öffnung der Krankenhäuser würde diesen Prozess beschleunigen ...

Es sollte dann fortgefahren werden mit:

Deshalb wird diese von der deutschen Ärzteschaft abgelehnt. Durch diese Regelung wird den Krankenhäusern eine so weit gehende Leistungserbringung ...

Wir sollten in diesem Zusammenhang zum Ausdruck bringen, dass die deutsche Ärzteschaft die institutionelle Öffnung der Krankenhäuser unter diesen Bedingungen ablehnt. Wäre das konsensfähig?

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Ich bitte Sie, einen entsprechenden schriftlichen Änderungsantrag einzureichen. Dann wissen wir genau, worüber wir abstimmen müssen. Dann kann der Deutsche Ärztetag darüber entscheiden, ob er diesen Änderungsantrag annimmt. Dann können wir den Antrag I-1 in der veränderten Form zur Abstimmung stellen oder nicht.

Dr. Windhorst, Westfalen-Lippe:

Ich bedanke mich, Herr Präsident.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Windhorst. Als nächste Rednerin bitte Frau Kollegin Schlang.

© 2003, Bundesärztekammer.