Dr. Windhorst, Westfalen-Lippe:
Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Lieber Vorstand! Ich spreche zum Antrag I-1 vom Vorstand der
Bundesärztekammer. Unter 2.IV. steht etwas zu der vorgesehenen institutionellen
Öffnung der Krankenhäuser. Ich halte es für ganz wichtig, in diesem
Zusammenhang Flagge zu zeigen. Ich möchte insofern vom Vorstand eine Änderung
erbitten. Dort steht:
Die im Gesetz-Entwurf vorgesehene institutionelle Öffnung der Krankenhäuser
würde diesen Prozess beschleunigen ...
Es sollte dann fortgefahren
werden mit:
Deshalb wird diese von der deutschen Ärzteschaft abgelehnt. Durch diese
Regelung wird den Krankenhäusern eine so weit gehende Leistungserbringung
...
Wir sollten in diesem Zusammenhang zum Ausdruck bringen,
dass die deutsche Ärzteschaft die institutionelle Öffnung der Krankenhäuser
unter diesen Bedingungen ablehnt. Wäre das konsensfähig?
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Ich bitte Sie, einen
entsprechenden schriftlichen Änderungsantrag einzureichen. Dann wissen wir
genau, worüber wir abstimmen müssen. Dann kann der Deutsche Ärztetag darüber
entscheiden, ob er diesen Änderungsantrag annimmt. Dann können wir den Antrag
I-1 in der veränderten Form zur Abstimmung stellen oder nicht.
Dr. Windhorst, Westfalen-Lippe:
Ich bedanke mich,
Herr Präsident.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr
Windhorst. Als nächste Rednerin bitte Frau Kollegin Schlang.
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