Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen zur Abstimmung
über den Antrag von Herrn Windhorst auf Drucksache I-1 c. Danach soll im
Vorstandsantrag im vierten Absatz auf Seite 4, in dem es um die institutionelle
Öffnung der Krankenhäuser geht, eine Änderung vorgenommen werden. Herr
Windhorst, wenn Sie es bitte selber erläutern.
Dr. Windhorst, Westfalen-Lippe: Mein Text lautet:
Die im Gesetzentwurf vorgesehene institutionelle Öffnung der Krankenhäuser
wird diesen Prozess beschleunigen, deswegen wird diese von der deutschen
Ärzteschaft abgelehnt. Durch diese Regelung wird den Krankenhäusern eine so
weit gehende Leistungserbringung ...
Es folgt der im Vorstandsantrag vorgeschlagene Text.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Diese Ablehnung ist der
entscheidende Punkt. Ich fände es besser, wenn formuliert würde:
Die im Gesetzentwurf vorgesehene institutionelle Öffnung der Krankenhäuser
würde diesen Prozess beschleunigen ...
Dr. Windhorst, Westfalen-Lippe:
Das ist besser.
Danke.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Ist allgemein verständlich,
was gewollt ist?
(Widerspruch)
- Die institutionelle Öffnung soll klar abgelehnt werden.
Dann ist das andere die Begründung, warum das so sein soll.
Wer möchte dem Antrag von Herrn Windhorst zustimmen? -
Viele. Wer möchte das nicht? - Das sind deutlich weniger. Wer enthält sich? -
Dann ist der Antrag von Herrn Windhorst angenommen.
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