TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

1. Tag: Dienstag, 20. Mai 2003 Nur Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen nunmehr zu dem Antrag auf Drucksache I-11 von Frau Schlang, Landesärztekammer Hessen. Der Antrag lautet:

Der Vorstand der Ärztekammer wird beauftragt, die Abschaffung der AiP-Phase intensiv voranzutreiben. Gleichzeitig ist auf eine Änderung der Bundesärzteordnung in Bezug auf folgenden Sachverhalt hinzuwirken: Am Stichtag, an dem der AiP abgeschafft wird, erhalten alle Ärztinnen und Ärzte, die zu diesem Stichtag die Teilapprobation besitzen, die Vollapprobation. Es ist unerheblich, ob sie gerade eine AiP-Stelle innehaben oder nicht ärztlich tätig sind.

Darf ich Herrn Rechtsanwalt Schirmer fragen, ob das rechtlich geht.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Trotzdem sollten wir uns in rechtlicher Hinsicht Gedanken machen. Oder ist das zu schnell? Vielleicht überweisen wir es an den Vorstand, dann können wir uns in der Bundesärztekammer in dieser Hinsicht rechtlich belehren lassen. Wer möchte diesen Antrag an den Vorstand überweisen? - Wer möchte das nicht? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist mit klarer Mehrheit an den Vorstand überwiesen. Wir prüfen, ob es geht und ob wir es in diese Richtung weiter vorantreiben.

© 2003, Bundesärztekammer.