Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen nunmehr zu dem
Antrag auf Drucksache I-11 von Frau Schlang, Landesärztekammer Hessen.
Der Antrag lautet:
Der Vorstand der Ärztekammer wird beauftragt, die Abschaffung
der AiP-Phase intensiv voranzutreiben. Gleichzeitig ist auf
eine Änderung der Bundesärzteordnung in Bezug auf folgenden Sachverhalt
hinzuwirken: Am Stichtag, an dem der AiP abgeschafft
wird, erhalten alle Ärztinnen und Ärzte, die zu diesem Stichtag die
Teilapprobation besitzen, die Vollapprobation. Es ist unerheblich, ob sie
gerade eine AiP-Stelle innehaben oder nicht ärztlich
tätig sind.
Darf ich Herrn Rechtsanwalt Schirmer fragen, ob das
rechtlich geht.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Trotzdem sollten
wir uns in rechtlicher Hinsicht Gedanken machen. Oder ist das zu schnell?
Vielleicht überweisen wir es an den Vorstand, dann können wir uns in der
Bundesärztekammer in dieser Hinsicht rechtlich belehren lassen. Wer möchte
diesen Antrag an den Vorstand überweisen? - Wer möchte das nicht? - Wer enthält
sich? - Der Antrag ist mit klarer Mehrheit an den Vorstand überwiesen.
Wir prüfen, ob es geht und ob wir es in diese Richtung weiter vorantreiben.
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