TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, lieber Hellmut Koch, dir und der Ständigen Konferenz sowie dem Ausschuss, der Geschäftsführung und der Rechtsabteilung für die enorme Arbeit, die in den letzten Jahren geleistet wurde. Ich hoffe, dass wir heute dieses Thema abschließen können. Es liegen viele Anträge vor, über deren Inhalt bereits früher oft diskutiert wurde. Wir werden sehen, ob sie heute angenommen werden oder nicht.

Ich habe das Ganze vor mehr als zehn Jahren bereits einmal durchgemacht. Ich weiß, um wie viel Arbeit es sich handelt. Ich kann nur sagen: Es ist eine Novellierung, die man als eine neue Kreation bezeichnen kann. Das zu schaffen ist noch schwieriger, als etwas nur weiterzuentwickeln.

Noch einmal vielen herzlichen Dank für diese enorme Arbeit.

(Beifall)

Jetzt müssen wir uns darüber unterhalten, wie wir die Materie am besten bewältigen. Ich glaube, es hat keinen Sinn, eine ganz allgemeine Diskussion zu führen, denn jeder, der an der allgemeinen Diskussion teilnehmen will, hat ein spezielles Problem. Wir können die allgemeinen Inhalte, die wir zum Ausdruck bringen wollen, auch in anderen Wortbeiträgen unterbringen. Deshalb schlage ich vor, zunächst den Paragraphenteil zu behandeln. Wir behandeln diejenigen Anträge, die sich auf den Paragraphenteil beziehen. Wir gehen die Paragraphen nacheinander durch. An sich haben wir das in Ludwigshafen schon weit gehend abgestimmt. Es müssen noch einige Nachjustierungen erfolgen, weil nach Ludwigshafen noch Änderungen erfolgt sind, die den Paragraphenteil als Voraussetzung haben.

Sind Sie damit einverstanden, dass wir zunächst den Paragraphenteil, also den Abschnitt A, behandeln?

(Beifall)

- Dann rufe ich § 1 auf, der das Ziel der Weiterbildung beschreibt. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu § 2, der Struktur der Weiterbildung. Dazu bitte Frau Dr. Güntert, die zuständige Dezernentin in der Bundesärztekammer.

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