Prof.
Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, lieber Hellmut
Koch, dir und der Ständigen Konferenz sowie dem Ausschuss, der Geschäftsführung
und der Rechtsabteilung für die enorme Arbeit, die in den letzten Jahren
geleistet wurde. Ich hoffe, dass wir heute dieses Thema abschließen können. Es
liegen viele Anträge vor, über deren Inhalt bereits früher oft diskutiert
wurde. Wir werden sehen, ob sie heute angenommen werden oder nicht.
Ich habe das Ganze vor mehr als zehn Jahren bereits einmal
durchgemacht. Ich weiß, um wie viel Arbeit es sich handelt. Ich kann nur sagen:
Es ist eine Novellierung, die man als eine neue Kreation bezeichnen kann. Das
zu schaffen ist noch schwieriger, als etwas nur weiterzuentwickeln.
Noch einmal vielen herzlichen Dank für diese enorme
Arbeit.
(Beifall)
Jetzt müssen wir uns darüber unterhalten, wie wir die
Materie am besten bewältigen. Ich glaube, es hat keinen Sinn, eine ganz
allgemeine Diskussion zu führen, denn jeder, der an der allgemeinen Diskussion
teilnehmen will, hat ein spezielles Problem. Wir können die allgemeinen
Inhalte, die wir zum Ausdruck bringen wollen, auch in anderen Wortbeiträgen
unterbringen. Deshalb schlage ich vor, zunächst den Paragraphenteil zu
behandeln. Wir behandeln diejenigen Anträge, die sich auf den Paragraphenteil
beziehen. Wir gehen die Paragraphen nacheinander durch. An sich haben wir das
in Ludwigshafen schon weit gehend abgestimmt. Es müssen noch einige
Nachjustierungen erfolgen, weil nach Ludwigshafen noch Änderungen erfolgt sind,
die den Paragraphenteil als Voraussetzung haben.
Sind Sie damit einverstanden, dass wir zunächst den
Paragraphenteil, also den Abschnitt A, behandeln?
(Beifall)
- Dann rufe ich § 1 auf, der das Ziel der Weiterbildung
beschreibt. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen
wir zu § 2, der Struktur der Weiterbildung. Dazu bitte Frau Dr. Güntert, die
zuständige Dezernentin in der Bundesärztekammer.
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