Dr.
Güntert, Geschäftsführung der Bundesärztekammer:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten 2001 noch vier Qualifikationsebenen:
Facharztkompetenzen, Schwerpunktkompetenzen, Bereiche und Befähigungsnachweise.
Wir konnten in den Bereichen und Befähigungsnachweisen die Kriterien der
Zuordnung nicht klar voneinander trennen. Deshalb haben wir diese zwei Ebenen
zu den Zusatzweiterbildungen zusammengefügt, sodass hier sowohl berufsbegleitende
als auch klassische Weiterbildungen existieren.
Wir mussten den gesamten Text der Weiterbildungsordnung in
dieser Beziehung anpassen. Deshalb ist ab § 2 jeweils dort, wo ursprünglich
„Befähigungsnachweis“ und „Bereich“ stand, die Rede von „Zusatzweiterbildung“.
Das zieht sich durch den gesamten Paragraphenteil hindurch.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Gibt es dazu Wortmeldungen?
- Bei uns liegt keine Wortmeldung vor. Wer stimmt § 2 in der geänderten Fassung
zu?
Dr. Güntert, Geschäftsführung der Bundesärztekammer:
Entschuldigung, Herr Präsident. Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
In der Abstimmung?
Dr. Güntert, Geschäftsführung der Bundesärztekammer:
Es liegen bereits Änderungsanträge zu § 2 vor, beispielsweise in Abs. 2 etwas
einzufügen. Hierzu muss man natürlich erst einmal die Diskussion eröffnen.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank für die Hilfe.
Wer möchte sich dazu melden? - Herr Raidt, bitte.
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