TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Güntert, Geschäftsführung der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten 2001 noch vier Qualifikationsebenen: Facharztkompetenzen, Schwerpunktkompetenzen, Bereiche und Befähigungsnachweise. Wir konnten in den Bereichen und Befähigungsnachweisen die Kriterien der Zuordnung nicht klar voneinander trennen. Deshalb haben wir diese zwei Ebenen zu den Zusatzweiterbildungen zusammengefügt, sodass hier sowohl berufsbegleitende als auch klassische Weiterbildungen existieren.

Wir mussten den gesamten Text der Weiterbildungsordnung in dieser Beziehung anpassen. Deshalb ist ab § 2 jeweils dort, wo ursprünglich „Befähigungsnachweis“ und „Bereich“ stand, die Rede von „Zusatzweiterbildung“. Das zieht sich durch den gesamten Paragraphenteil hindurch.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Gibt es dazu Wortmeldungen? - Bei uns liegt keine Wortmeldung vor. Wer stimmt § 2 in der geänderten Fassung zu?

Dr. Güntert, Geschäftsführung der Bundesärztekammer:

Entschuldigung, Herr Präsident. Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

In der Abstimmung?

Dr. Güntert, Geschäftsführung der Bundesärztekammer:

Es liegen bereits Änderungsanträge zu § 2 vor, beispielsweise in Abs. 2 etwas einzufügen. Hierzu muss man natürlich erst einmal die Diskussion eröffnen.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank für die Hilfe. Wer möchte sich dazu melden? - Herr Raidt, bitte.

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