TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Emminger, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir entscheiden heute über eine sehr wichtige Angelegenheit unseres Berufsrechts. Ich vermisse hier, dass wir in traditioneller Form eine Rednerliste und eine Gliederung erhalten, worüber wir jeweils diskutieren.

(Beifall)

Daher bitte ich das Präsidium und die Geschäftsführung, Sorge dafür zu tragen, dass uns dies wie auch bei den vorangegangenen Tagesordnungspunkten auf die Leinwand projiziert wird. Die Delegierten müssen sich darauf einrichten können, wer zu welchem Tagesordnungspunkt spricht. Wenn dazu eine Unterbrechung erforderlich sein sollte, bitte ich um diese. Wir wissen inzwischen nicht mehr, wer wann zu welchem Punkt spricht.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank. Das tun wir gern und wir geben unser Bestes. Nur ist es so, dass die Wortmeldungen, die eingegangen sind, nicht so aussehen, wie wir es uns wünschen. Herr Professor Fuchs hat gestern darum gebeten, dass die Wortmeldungen auch den Hinweis enthalten, wozu gesprochen werden soll. Die Wortmeldungen sind so allgemein gehalten, dass wir eigentlich nur aus der Kenntnis der Personen heraus, aus ihrer Facharztzugehörigkeit schließen können, was sie am ehesten meinen könnten.

(Heiterkeit)

Wir tun unser Bestes, eine Zuordnung vorzunehmen. Das geht aber nicht so schnell. Im Moment benötigen wir noch keine Unterbrechung, weil die Wortmeldungen zum Paragraphenteil übersichtlich sind. Es liegen nur noch wenige Wortmeldungen dazu vor, sodass wir vorerst auf die Projektion verzichten. Es ist vorbereitet, dass wir das später aber tun.

Ich habe eine gute Nachricht: Ich habe gehört, dass die Getränke in diesem Gebäude teuer sind. Die Ärztekammer Nordrhein lädt Sie herzlich ein, den die Summe von 1 Euro übersteigenden Betrag pro Getränk zu übernehmen. Es geht um nicht alkoholische Kalt- und Warmgetränke. Sie müssen dafür nur 1 Euro bezahlen; den Rest übernimmt die Kammer Nordrhein.

(Beifall)

Aber jetzt bitte nicht alle hinauslaufen!

(Heiterkeit)

Die nächste Wortmeldung, die mir vorliegt, ist von Frau Haus. Möchte sich Frau Haus zu § 4 äußern? - Das ist nicht der Fall. Dann fahren wir mit § 5 fort.

© 2003, Bundesärztekammer.