TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Voigt, Niedersachsen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag II-14 und möchte ihn kurz erläutern. Im Paragraphenteil sind die Definitionen des Gebiets, der Facharztkompetenz, der Schwerpunktkompetenz wie auch dessen, was man als Zusatzweiterbildung erwirbt, enthalten. Aus unserer Sicht wird folgende Frage nicht ausreichend geregelt: Was geschieht, wenn ein Kollege nach dieser Weiterbildungsordnung abgeschlossen hat und sich in seinem Gebiet Neuerungen entwickeln, die er womöglich erwerben möchte? In der Vergangenheit mussten wir immer wieder neue Fachkunden einführen, um den entsprechenden Qualifikationen gerecht zu werden. Deshalb mein Antrag, im Paragraphenteil die Möglichkeit einer Weiterqualifikation vorzusehen, die es ermöglicht, solche neuen Kenntnisse im Gebiet zu erwerben.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Voigt. Dazu bitte direkt Herr Koch.

© 2003, Bundesärztekammer.