Dr. Koch, Referent:
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben ja durch die Darstellung der Gebietsdefinition und der davon
unterschiedenen Facharztqualifikationen klar gestellt, dass auch neue Dinge,
die sich in einem Gebiet entwickeln, Inhalt des Gebiets sind. Wenn es eine neue
Untersuchungs- oder Behandlungsmöglichkeit gibt, die zu dem entsprechenden
Gebiet gehört, kann sie von jedem in diesem Gebiet erlernt und erbracht werden.
Wenn es sich um relevante Dinge handelt, werden wir natürlich eine
entsprechende Zusatzweiterbildung schaffen. Man kann sich nach diesem System
relativ einfach nachqualifizieren.
Wenn es sich um einfache Dinge handelt, kann man es
erlernen und sich darüber eine Bescheinigung ausstellen lassen. Ein
verpflichtendes Update kann man nicht hineinschreiben, denn das ginge in
Richtung Rezertifizierung. Das hielte ich für ein Problem. Mit den bisher
vorhandenen Instrumenten ist es problemlos möglich, eine Nachqualifikation zu
vollziehen. Ich empfehle nicht unbedingt, das im Paragraphenteil schriftlich zu
etablieren, denn es ist klar, dass man es tun kann. Wenn es beispielsweise ein
neues bildgebendes Verfahren gibt, muss man eine entsprechende
Zusatzweiterbildung schaffen, damit es erlernt werden kann. Das ist keine
Frage.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Jetzt bitte
Frau Haus.
(Zuruf)
- Hat sich erledigt. Danke schön, Frau Haus. Dann bitte
Herr Kühn aus Baden-Württemberg.
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