Dr. Koch, Referent:
§ 4 Abs. 5 muss bitte so
bestehen bleiben, meine Damen und Herren. Es ist EU-Recht und somit
erforderlich, dass es genau so aufgeführt ist, wie es dort steht. Anderenfalls
sind wir nicht EU-kompatibel und verlieren unter Umständen die Anerkennung der
Weiterbildung innerhalb Europas. Das fordert die EU. Ich empfehle dringend, es
genau so formuliert stehen zu lassen, wie es dort aufgeführt ist.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke sehr. Jetzt bitte
noch einmal Herr Raidt.
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