TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

PD Dr. Raidt, Westfalen-Lippe:

Ich bitte um Vergebung, meine Damen und Herren, dass ich noch einen Nachschlag zu dem Antrag II-6 von Herrn Mitrenga und mir liefern muss. Ich habe eben vergessen, dass ich ja zu Ärzten spreche; Ärzte wollen es gern konkret. Ich beantworte also konkret die Frage, was der Text „Der Schwerpunkt schränkt nicht die fachärztliche Tätigkeit im Gebiet ein“ bedeutet. Das bedeutet schlicht und einfach: Der Internist mit Schwerpunkt ist in allererster Linie Internist, erst danach Schwerpunktler.

Danke für die Möglichkeit der Ergänzung.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke sehr. Das Wort hat jetzt Frau Dr. Schulenberg aus Baden-Württemberg.

© 2003, Bundesärztekammer.