Dr. Koch, Referent:
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Lieber Jörg, viel gibt es zum Schluss Gott sei Dank nicht mehr zu sagen. Ich
denke, man kann den Antrag von Herrn Raidt so verabschieden, weil er nur
klarstellt, dass die Basis der Schwerpunktweiterbildung letztendlich immer die
Weiterbildung im Hauptfach ist. Ob es sich nun um ein Common-Trunk-System oder
um ein System mit Facharzt und Schwerpunkt handelt: Als Erstes muss die Basis
erlernt werden, darauf baut alles Weitere auf. Deshalb kann man auch, wenn man
einen Schwerpunkt hat, im Gesamtgebiet tätig sein. Ich denke, das ist auch für
die Innere Medizin und die Allgemeinmedizin vollkommen unproblematisch. Es kann
natürlich nicht heißen, dass man, wenn es verschiedene Facharztkompetenzen
gibt, in der anderen tätig sein kann. Das ist vollkommen klar.
Es ist sicherlich eine sinnvolle Ergänzung, die Teilzeit
entsprechend anzupassen, wie es vorhin ausgeführt wurde. Das ist eine
Klarstellung, mit der wir kein Problem haben. Wir befürworten dies.
Vielen Dank.
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