TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Koch, Referent:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Jörg, viel gibt es zum Schluss Gott sei Dank nicht mehr zu sagen. Ich denke, man kann den Antrag von Herrn Raidt so verabschieden, weil er nur klarstellt, dass die Basis der Schwerpunktweiterbildung letztendlich immer die Weiterbildung im Hauptfach ist. Ob es sich nun um ein Common-Trunk-System oder um ein System mit Facharzt und Schwerpunkt handelt: Als Erstes muss die Basis erlernt werden, darauf baut alles Weitere auf. Deshalb kann man auch, wenn man einen Schwerpunkt hat, im Gesamtgebiet tätig sein. Ich denke, das ist auch für die Innere Medizin und die Allgemeinmedizin vollkommen unproblematisch. Es kann natürlich nicht heißen, dass man, wenn es verschiedene Facharztkompetenzen gibt, in der anderen tätig sein kann. Das ist vollkommen klar.

Es ist sicherlich eine sinnvolle Ergänzung, die Teilzeit entsprechend anzupassen, wie es vorhin ausgeführt wurde. Das ist eine Klarstellung, mit der wir kein Problem haben. Wir befürworten dies.

Vielen Dank.

© 2003, Bundesärztekammer.