Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen nun zur
Abstimmung über den Antrag auf Drucksache II-6, wonach in § 2 Abs. 3 der
neuen Weiterbildungsordnung eingefügt werden soll:
Die in der Schwerpunktkompetenz vorgeschriebenen
Weiterbildungsinhalte
beschränken nicht die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit im Gebiet.
Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Wer
ist dagegen? -
Das sind weniger. Wer enthält sich? - Zahlreiche Enthaltungen. Der Antrag ist
mit deutlicher Mehrheit angenommen.
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