Dr. Koch, Referent:
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir von den berufsbegleitenden
Weiterbildungen einiges in die Zusatzweiterbildungen übernommen haben und der
Begriff Fallseminar auftaucht, müssen wir in den Begriffserläuterungen
definieren, was Fallseminar im Sinne der Weiterbildungsordnung bedeutet. Das
finden Sie im Antrag 4.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Es liegen
dazu zwei Wortmeldungen vor. Die erste Wortmeldung stammt von Herrn Dr. Schulze
aus Baden-Württemberg. Es geht um das Thema Notfallaufnahme.
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