TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Schulze, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In der (Muster-)Weiterbildungsordnung taucht in zwei Weiterbildungsgängen der Begriff Notfallaufnahme auf: erstens in der Chirurgie, und zwar in der Basisweiterbildung oder im Common Trunk, zweitens in der Notfallmedizin. Die Notfallaufnahme ist, wie Sie im Anhang zum Paragraphenteil sehen, definiert. Wir haben hinsichtlich dieser Definition eine Änderung vorgeschlagen. Die Notfallaufnahme soll eine Funktionseinheit eines Akutkrankenhauses sein, in welcher Notfallpatienten zur Erkennung und Erstbehandlung lebensbedrohlicher Krankheitszustände aufgenommen werden, um die Vitalfunktionen sicherzustellen sowie den Ablauf der weiteren medizinischen Versorgung unverzüglich einzuleiten.

Wir halten das auch deshalb für besonders wichtig, weil gerade in der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin die sechs Monate auf einer Intensivstation der Tätigkeit in der Notfallaufnahme gleichgesetzt werden. Für die Chirurgen ergäbe sich damit letztendlich eine zusätzliche Qualifikation auch in der Notfallaufnahme. Man könnte die Zeiten alternativ festlegen: sechs Monate in der Notfallaufnahme oder sechs Monate auf einer Intensivstation.

Ich bitte, diese Begriffsänderung und -erläuterung positiv zu bescheiden.

Danke.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Schulze. Dazu hat sich der Referent zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Koch.

© 2003, Bundesärztekammer.