Dr. Schulze, Baden-Württemberg:
Herr Präsident!
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In der (Muster-)Weiterbildungsordnung
taucht in zwei Weiterbildungsgängen der Begriff Notfallaufnahme auf: erstens in
der Chirurgie, und zwar in der Basisweiterbildung oder im Common Trunk,
zweitens in der Notfallmedizin. Die Notfallaufnahme ist, wie Sie im Anhang zum
Paragraphenteil sehen, definiert. Wir haben hinsichtlich dieser Definition eine
Änderung vorgeschlagen. Die Notfallaufnahme soll eine Funktionseinheit eines Akutkrankenhauses
sein, in welcher Notfallpatienten zur Erkennung und Erstbehandlung
lebensbedrohlicher Krankheitszustände aufgenommen werden, um die
Vitalfunktionen sicherzustellen sowie den Ablauf der weiteren medizinischen
Versorgung unverzüglich einzuleiten.
Wir halten das auch deshalb für besonders wichtig, weil
gerade in der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin die sechs Monate auf einer
Intensivstation der Tätigkeit in der Notfallaufnahme gleichgesetzt werden. Für
die Chirurgen ergäbe sich damit letztendlich eine zusätzliche Qualifikation
auch in der Notfallaufnahme. Man könnte die Zeiten alternativ festlegen: sechs
Monate in der Notfallaufnahme oder sechs Monate auf einer Intensivstation.
Ich bitte, diese Begriffsänderung und -erläuterung positiv
zu bescheiden.
Danke.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Schulze.
Dazu hat sich der Referent zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Koch.
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