TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Junker, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle mich gern der Kritik. Seit 1994 möchte ich die Delegierten des Deutschen Ärztetages dafür sensibilisieren, dass analog der allgemeinmedizinischen Weiterbildung eine Weiterbildungszeit in niedergelassener Praxis wertvoll, ja notwendig ist. Ich erfahre hier viel Zustimmung von vielen Delegierten. Wir wissen doch alle, dass das ganze Spektrum des jeweiligen Fachs aufgrund der guten fachärztlichen Versorgung im ambulanten Bereich im Krankenhaus oft oder nicht mehr oder gar nicht gesehen und so auch nicht gelernt werden kann. Das erfordert eine höhere Qualität in der Weiterbildung. Das findet seinen Niederschlag in der Tatsache, dass wir bei allen kurativen Fächern nach der vorgelegten Weiterbildungsordnung eine Tätigkeit in niedergelassener Praxis im Umfang von sechs bis 24 Monaten angerechnet bekommen können. Für viele Kollegen wird sich die Tür zur Niederlassung öffnen, wenn die Weiterbildung in der niedergelassenen Praxis erfolgen muss. Dies wird die integrative Verzahnung und das Verständnis für beide Versorgungsebenen erheblich verbessern und fördern.

Nicht umsonst war es früher so, dass ermächtigte Chefärzte erst nach einer Tätigkeit in der Praxis ihre Berechtigung erhielten.

Auch die Kassen wird es sicherlich interessieren, möglichst breit und umfassend weitergebildete Ärzte in der Gesundheitsversorgung zu bekommen.

Traurigerweise gewinnen wir damit einen aktuellen Schwerpunkt gegenüber dem GMG: Die Notwendigkeit der Weiterbildung in der niedergelassenen Praxis festigt die Daseinsnotwendigkeit der niedergelassenen Fachärzte. Auch das sollten wir ausnutzen, so traurig es ist.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Junker. Jetzt bitte Herr Kühn, Baden-Württemberg.

© 2003, Bundesärztekammer.